Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 191

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sicherungen, diese Einhebung oder Abführung der Beiträge zu kontrollieren. Da hat man vor 15 Jahren eine sehr kluge Entscheidung getroffen, indem man die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben von Sozialversicherung und Finanzbehörden in einer Art und Weise gebündelt hat, dass einer für den anderen jeweils die Prüfung der Abgaben, die dem anderen zustehen, durchführen kann. Dieses abgestimmte Prüfungsvorgehen zwischen Sozialversicherung und Finanz funktioniert und war ein wichtiger erster Schritt, aber es hat trotzdem eine ganze Reihe von Abstimmungserfordernissen mit sich gebracht. Es hat natürlich weiterhin eine ganze Reihe unterschiedlicher Prüf­kulturen bestanden. Es war vor allem für die Arbeitgeber, bei denen die Prüfung statt­gefunden hat, nicht immer ganz einfach, sich darauf einzustellen.

Deswegen setzen wir jetzt einen nächsten Schritt der Vereinfachung, indem wir die Prüf­organisationen, also nicht nur das gegenseitige Prüfen, sondern die Prüforgani­sationen, in diesem Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung, genannt ZPFSG, zusammenführen. Ich denke, Herr Finanzminister, es ist ein sehr guter Vorschlag, ein weiterer Schritt der Vereinfachung.

Herr Kollege Stöger, ich halte das, was Sie hier gegenüber den Beamtinnen und Beamten der Finanz geäußert haben, geradezu für ehrenrührig, nämlich ihnen zu unterstellen, dass sie ihre Arbeit künftig nicht gleichwertig mit jenen der Sozialver­siche­rung machen würden, indem Sie behaupten, dass künftig weniger Geld in die Kassen der Sozialversicherungen käme und damit weniger Geld für die Versicherten zur Verfügung stünde als heute. (Abg. Winzig: Genau, das ist ja Wahnsinn!) Ich weise diese Unterstellung auch im Namen der Beamtinnen und Beamten auf das Ent­schiedenste zurück! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sie werden sehen, das wird funktionieren. Sie haben hier eine Zahl genannt, um wie viel weniger die Beamten der Finanz in der Vergangenheit bei diesen wechselseitigen Prüfungen eingehoben haben, haben aber auch da nicht erwähnt, dass die Beamten der Finanz auch deutlich weniger Prüfungen durchgeführt haben als jene der Sozial­versicherung. Diese Zahl ist also nicht weiter verwunderlich, sondern sie ist sogar geradezu logisch. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung: Kollege Brückl wird nachher noch einen Abänderungsantrag einbringen, weil mit diesem Gesetzeswerk auch das Ein­kom­mensteuergesetz angesprochen ist. Wir haben im Sommer eine bahnbrechende steuerpolitische Entscheidung für die Familien in Österreich getroffen. Der Familien­bonus Plus bringt 1,5 Milliarden Euro Steuerersparnis für Familien mit Kindern, bis zu 1 500 Euro pro Kind und Familie an Steuerersparnis. (Abg. Heinisch-Hosek: Nicht für alle!)

Was wir jetzt mit diesem Abänderungsantrag machen, ist, dass wir den Verwaltungs­aufwand und den Prüfaufwand für die Arbeitgeber, die ja das sinnvollerweise den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon mit den monatlichen Lohnabrechnungen zukommen lassen und nicht erst bei der Jahresveranlagung am Jahresende, so gering wie möglich halten. Deswegen gibt es diesen Abänderungsantrag, den Kollege Brückl dann einbringen wird.

Ich denke, auch das ist im Rahmen dieses gesamten Gesetzeswerkes eine sehr, sehr sinnvolle Maßnahme, die in dem Fall auch wie das Gesetz zur Neuorganisation der Prüfungen wesentliche Verwaltungsvereinfachungen bringen wird. Neben den steuer­lichen Entlastungen ist das ein weiteres Ziel, das sich diese Koalition gesetzt hat und das sie auch erfolgreich umsetzen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.01


 


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