Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 192

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Schellhorn. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.02.07

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Es freut mich, dass Kollege Kopf zu der Einsicht gekommen ist, dass wir eigentlich im Grunde genommen zu viel an Abgaben leisten – auch die Unter­nehmer. Immerhin ist die ÖVP seit über 10 500 Tagen in der Regierung. Man kann also davon sprechen, wen sie bis jetzt ausgenommen haben und wen nicht. (Beifall bei den NEOS.)

Wir begrüßen auch sehr die einheitliche Abgabenprüfung, und wenn man diese ein­heitliche Abgabenprüfung und Abgabenstelle, wie im Regierungsprogramm erwähnt, noch einmal betrachtet, dann sieht man, dass wir weit davon entfernt sind, und das, obwohl eine einheitliche Prüf- und Abgabenstelle im Regierungsprogramm an drei Stellen extra erwähnt wurde. Auf Seite 114 in Ihrem Regierungsprogramm steht:  „Eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben“. Auf Seite 115 steht: „Einheitliche Abgaben­stelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben“. Auf Seite 129 steht: „Struktu­relle Vereinfachung der Lohnverrechnung“. – Das ist vollmundig, das hört sich gut an, mit viel Fantasie findet man es auch im Gesetz wieder.

Der springende Punkt ist nämlich folgender: Für Sie ist es vielleicht ein großer Schritt, es hat viel mit Symbolik zu tun, es ist aber nicht einmal ein Kirschkernweitspucken für einen Unternehmer. Es fehlt hier im Hohen Haus einfach an Praxisverständnis dafür, was zu leisten ist, wenn man dann nämlich in der zweiten Instanz einen Einspruch hat. Darauf komme ich noch.

In den Stellungnahmen wird auf folgende Mankos hingewiesen, die unbedingt noch behoben werden müssen:

Erstens wird es, wie erwähnt, auch künftig keine einheitliche Prüf- und Abgabenstelle ge­ben, wie im Regierungsprogramm noch unter „Finanzverwaltung NEU“ beschrieben ist.

Zweitens: Die Doppelprüfungen können weiterhin erfolgen, da die Sozialversicherung neben der Finanz auch weiterhin prüfen kann.

Drittens: In dieser Hinsicht gibt es außerdem unterschiedliche Regelungen zu Ab­gaben, die jeweils bei einzelnen Stellen beeinsprucht werden müssen. In der Praxis heißt das, dass ich als Unternehmer natürlich, wenn ich beeinspruche, die Finanz, die Sozialversicherung und die Gemeinde beeinspruchen muss.

Wo ist hier die Vereinfachung? – Vereinfachung ist es in Ihrer Symbolik, aber es ist bei Weitem keine Vereinfachung für die Unternehmer, und das ist eigentlich schade. (Beifall bei den NEOS.)

Viertens kommt noch dazu, dass es zu keiner Rechtssicherheit für Unternehmen nach erfolgter GPLA-Prüfung kommen kann, weil mehrere Behörden – noch einmal: Finanz, Gemeinde und die Sozialversicherung – prüfen und lohnabgabenrechtliche Fragen unterschiedlich bewerten. So ist es bei einer Prüfung. Es wird unterschiedlich bewertet.

Daher bringen die NEOS folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lohn­abhän­gige Abgaben: Gemeinsame Prüf- und Einhebestelle gemäß Regierungsprogramm“

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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