Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 193

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Die Regierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die mit dem Ziel der Entbürokratisierung der lohnabhängigen Abgaben die Zusammenlegung sämtlicher Prüf- und Einhebe-Kompetenzen bei einer Stelle gemäß Regierungsprogramm (Seite 114, 115, 129) in der Form vorsieht, dass auch die verschiedenen Rechtsmittel­ver­fahren zu einem zusammengezogen werden.“

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Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.06

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Lohnabhängige Abgaben: Gemeinsame Prüf- und Einhebestelle gemäß Regie­rungs­programm

eingebracht im Zuge der Debatte in der 53. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (328 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge erlas­sen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG) (425 d.B.) – TOP 11

NEOS begrüßen die einheitliche Abgabenprüfung, aber...

NEOS begrüßen die einheitliche Abgabenprüfung, aber von der einheitlichen Prüf- und Abgabenstelle, wie im Regierungsprogramm auf Seite 114, 115 u. 129 angekündigt, sind wir noch weit entfernt. Das „Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungs­organisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung“ ist daher vielleicht ein großer Schritt für die Regierung, aber nur ein minimaler Schritt für die Unter­nehmen.

Mankos des ZPFSG, die noch behoben werden müssen:

1) Es liegt auch weiterhin keine einheitliche Prüf- und Abgabenstelle vor

2) Doppelprüfungen können weiterhin erfolgen

Stellungnahme KWS, Seite 2: „Konsequenterweise sollte eine Doppelprüfung durch die Sozialversicherungsträger ausgeschlossen sein, sodass die materiell - rechtliche Prüfung nur der Finanz obliegt. In den Erläuterungen (allgemeiner Teil) des Begutach­tungsentwurfs wird die im Regierungsprogramm vorgesehene Vereinheitlichung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge hervorgehoben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge zukünftig effizienter organisiert wird und die Prüfung ausschließlich der Bundesfinanzverwaltung obliegen soll. Eine Kompetenz für eine Doppelprüfung, nämlich zusätzlich von der Sozialversicherung, soll damit vermieden werden. Aus diesem Grund ist es daher unerlässlich, die Bestimmungen des § 42 ASVG entsprechend anzupassen.“

 


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