„Die Regierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die mit dem Ziel der Entbürokratisierung der lohnabhängigen Abgaben die Zusammenlegung sämtlicher Prüf- und Einhebe-Kompetenzen bei einer Stelle gemäß Regierungsprogramm (Seite 114, 115, 129) in der Form vorsieht, dass auch die verschiedenen Rechtsmittelverfahren zu einem zusammengezogen werden.“
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Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
21.06
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lohnabhängige Abgaben: Gemeinsame Prüf- und Einhebestelle gemäß Regierungsprogramm
eingebracht im Zuge der Debatte in der 53. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (328 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG) (425 d.B.) – TOP 11
NEOS begrüßen die einheitliche Abgabenprüfung, aber...
NEOS begrüßen die einheitliche Abgabenprüfung, aber von der einheitlichen Prüf- und Abgabenstelle, wie im Regierungsprogramm auf Seite 114, 115 u. 129 angekündigt, sind wir noch weit entfernt. Das „Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung“ ist daher vielleicht ein großer Schritt für die Regierung, aber nur ein minimaler Schritt für die Unternehmen.
Mankos des ZPFSG, die noch behoben werden müssen:
1) Es liegt auch weiterhin keine einheitliche Prüf- und Abgabenstelle vor
2) Doppelprüfungen können weiterhin erfolgen
Stellungnahme KWS, Seite 2: „Konsequenterweise sollte eine Doppelprüfung durch die Sozialversicherungsträger ausgeschlossen sein, sodass die materiell - rechtliche Prüfung nur der Finanz obliegt. In den Erläuterungen (allgemeiner Teil) des Begutachtungsentwurfs wird die im Regierungsprogramm vorgesehene Vereinheitlichung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge hervorgehoben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge zukünftig effizienter organisiert wird und die Prüfung ausschließlich der Bundesfinanzverwaltung obliegen soll. Eine Kompetenz für eine Doppelprüfung, nämlich zusätzlich von der Sozialversicherung, soll damit vermieden werden. Aus diesem Grund ist es daher unerlässlich, die Bestimmungen des § 42 ASVG entsprechend anzupassen.“
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