Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 198

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Herr Abgeordneter Stöger, was Sie sich heute geleistet haben, ist einfach unfassbar. All das, was Sie nicht wollen, ist entweder verfassungswidrig oder EU-widrig. Sie haben offenbar ein Problem mit der Finanzverwaltung, wenn Sie meinen, dass die Prüfer der Finanzverwaltung nicht ordentlich prüfen. Ich als ehemaliger Steuerberater darf Ihnen versichern, dass die Prüfer der Finanzverwaltung bestens ausgebildet sind und sehr, sehr gewissenhaft prüfen. All das, was Sie von sich geben, ist das Geflüstere von Funktionären, ohne dass Sie jemals eine Prüfung live erlebt haben. (Abg. Winzig: Ja, genau!) So wundert es mich nicht, dass Sie solche Dinge von sich geben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir lassen uns von Ihnen nicht unsere Beamten anpatzen, Herr Stöger. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Nehammer: Bravo!) Sie können die heutige Sitzung noch dazu nutzen, sich bei den Beamten des BMF beziehungsweise der Finanzverwaltung zu entschuldigen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Höbart: Das wäre höchst an der Zeit! – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Zur Sache: Im Rahmen der Steuerentlastungsreform wird es nicht nur zu einer Neu­kodifikation des Einkommensteuerrechts kommen, sondern auch zu einer strukturellen Vereinfachung der Personalverrechnung. In der Personalverrechnung wird es aber nicht nur inhaltliche, sondern auch massive organisatorische Änderungen geben. In einem ersten Schritt, den wir heute hier beschließen, werden ab 1.1.2020 die Prüfer der beiden wesentlichen Institutionen für die Lohnverrechnung, der Finanzämter bezie­hungsweise der Gebietskrankenkasse, in einer Prüfbehörde, dem sogenannten Prüf­dienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, innerhalb der Finanzverwaltung zu­sam­mengefasst. Diese Zusammenführung werden wir heute beschließen.

Wenn Sie das Regierungsprogramm aufmerksam gelesen haben, dann wissen Sie, dass noch ein zweiter Schritt kommen wird, nämlich die gesamte Einhebung aller lohnabhängigen Dienstgeberabgaben in Form einer einheitlichen Dienstgeberabgabe, und zwar ebenfalls von der Finanzverwaltung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

In Hinkunft wird also nicht mehr der Unternehmer die Aufteilung aller lohnabhängigen Dienstgeberabgaben durch eine komplizierte und kostspielige Lohnverrechnung vornehmen müssen, sondern die Finanzverwaltung wird die einheitliche Dienstgeber­abgabe einheben und diese an die verschiedenen Behörden verteilen. Durch diese organisatorischen Änderungen bedarf es auch nur mehr eines einzigen Verfahrens­rechts und einer einzigen Rechtsmittelinstanz. Für die Unternehmer wird es in der Folge nur mehr eine einzige Ansprechstelle in allen Fragen im Zusammenhang mit der Abfuhr, mit der Prüfung und mit der Einhebung der lohnabhängigen Abgaben geben.

Durch diese inhaltlichen und organisatorischen Änderungen wird der Staat in diesem Bereich wesentlich schlanker werden, und die Unternehmer werden sich einiges an Arbeit und Kosten, insbesondere an Steuerberaterkosten, ersparen – ein One-Stop-Shop für alle Anliegen der Unternehmer. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

21.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Margreiter. – Bitte


21.14.37

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätztes Hohes Haus! Wir sind von dieser schwarz-blauen Bundesregierung ja nun schon einiges gewöhnt. Da gibt es Husch-Pfusch-Gesetze, Husch-Pfusch-Aktionen, teilweise zu kurze Begutachtungsfristen, aber dafür gerade zu wichtigen Themen wesentlich längere Schweigezeiten unseres Bundeskanzlers.

 


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