Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 204

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Meine Damen und Herren, aber wie geht denn diese Regierung mit so einem großen Projekt um? – Es zeigt sich leider wie in vielen zentralen und wichtigen Themen ein Muster, dass man entweder auf der einen Seite versucht, eine Begutachtung zu umgehen, oder, wie in diesem Fall, auf der anderen Seite den Weg wählt, dass man eine so kurze, fast unseriöse Frist in der Begutachtung setzt, also sozusagen eine Minibegutachtung ermöglicht, mit einer Frist von vier Werktagen. Ein enorm großes industriepolitisches Projekt: vier Tage Begutachtungszeit! Es kommt Kritik nicht nur von der Opposition, sondern auch vom Justizministerium oder vom Bundesland Tirol, die diese kurze Begutachtungsfrist scharf kritisiert haben.

Es ist ja nicht so, dass wir dieses Gesetz inhaltlich nicht über weite Strecken mittragen können, nein, im Gegenteil, wir begrüßen es, dass das Finanzministerium über ein aktives Beteiligungsmanagement wieder stärker Verantwortung in den ÖBAG-gehal­tenen Beteiligungen übernimmt.

Die ÖBAG ist künftig über ihren Vorstand in den Aufsichtsräten der Beteiligungs­gesell­schaften vertreten. Das ist wichtig, weil die Republik so die Wahrung von Eigentümer­interessen mittel- und langfristig auch in Bezug auf Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sicherstellen kann. In einem entsprechenden Abänderungsantrag, der im Zuge dieser Debatte auch noch eingebracht wird, wird auch sichergestellt, dass Belegschaftsvertreter in diesen Aufsichtsräten entsprechend vertreten sind.

Ich bin überzeugt davon, dass es für eine gute Wirtschaftspolitik auch eine aktive und gestaltende Rolle des Staates in solchen Schlüsselunternehmen braucht, vor allem wenn man die Herausforderungen, was da in den nächsten Jahren wirtschaftspolitisch, aber auch umweltpolitisch auf uns zukommt, sieht.

Meine Damen und Herren, wie gesagt, in weiten Bereichen sehen wir die Reform positiv, weil dies ein sinnvolles und gutes Instrument ist, um den österreichischen Standort weiterzuentwickeln und zu stärken. Beim Umgang mit den Dividenden und den Ausschüttungen hätten wir uns einen etwas innovativeren und mutigeren Weg gewünscht, damit man sicherstellt, dass die Mittel nicht nur größtenteils ins Budget zurückfließen, sondern dass in den Standort reinvestiert wird.

In Summe können wir so, mit diesem Abänderungsantrag, der kommen wird, dieser Vorlage zustimmen und unterstützen diesen Gesetzesvorschlag. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

21.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.35.11

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es freut mich, dass die Sozialdemokratie diesem Gesetz zustimmen wird. Es ist ein wichtiges Gesetz. Wir schaffen somit die Mög­lichkeit, künftig wieder aktives Management von strategischen Staatsbeteiligungen betrei­ben zu können. Das ist durchaus im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler, denn ein wesentlicher Teil der Dividenden dieser Beteiligungen fließt auch ins Budget, und das ist derzeit über eine halbe Milliarde Euro pro Jahr.

Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH, ÖBIB, wird dazu in eine Aktiengesellschaft, die Österreichische Beteiligungs AG, kurz ÖBAG, umge­wan­delt. Vielleicht nur kurz auch zur Illustrierung: Neben den großen Beteiligungen wie OMV, Telekom, Post und Casinos Austria soll künftig auch die Bundesimmobilien­ge­sell­schaft unter das Dach der Staatsholding kommen. Der Verbund soll im Eigentum


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