Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 225

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gleich­heit für unsere Trafikanten und auch für den Jugendschutz die entsprechende Maßnahme sicherstellen.

Zum Zweiten muss ich eine tatsächliche Berichtigung auf den Kollegen Schellhorn bringen, weil er von einem SPÖ/ÖVP-Finanzskandal im Bundesland Salzburg ge­sprochen hat. – Das ist schlichtweg falsch! Das war ein SPÖ-Skandal in der Bezie­hung, und wir von der ÖVP haben ihn aufgearbeitet, und das weißt du ganz genau, lieber Freund Schellhorn! – Das einmal ganz kurz zur Richtigstellung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bringe jetzt folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Christian Pewny, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (370 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanz­ausgleichsgesetz 2017 geändert wird, wird wie folgt geändert:

Die bisherigen Ziffern 1 bis 4 werden zu Ziffern 3 bis 6. Vor der neuen Ziffer 3 werden folgende Ziffern 1 und 2 eingefügt:

„1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 26 folgender Eintrag zu § 26a eingefügt:

              „§ 26a. Bedarfszuweisung an das Land Salzburg zur Deckung außerge­wöhnlicher Erfordernisse“

2. Nach dem § 26 wird folgender § 26a samt Überschrift eingefügt:

„Bedarfszuweisung an das Land Salzburg zur Deckung außergewöhnlicher Erforder­nisse

§ 26a. (1) Aufgrund der Verhängung der Sanktion gemäß Beschluss (EU) 2018/818 des Rates vom 28. Mai 2018; Amtsblatt der EU Nr. L 137/23 vom 4.6.2018, hat die Republik Österreich der Europäischen Kommission die verhängte Geldbuße zu über­weisen. Innerstaatlich ist der Aufwand gemäß Art. 24 des Österreichischen Sta­bilitäts­paktes 2012 von den Gebietskörperschaften im Verhältnis der Verursachung zu tragen; die Ertragsanteile des Landes Salzburg sind daher um 26,82 Millionen Euro zu verringern.

(2) Der Bund gewährt dem Land Salzburg aus Bundesmitteln eine einmalige Bedarfs­zuweisung im Ausmaß von 25 % der Geldbuße, sohin 6,705 Millionen Euro, zur Deckung dieses außergewöhnlichen Erfordernisses.““

*****

Ich sage für diese Unterstützung im Namen unseres Bundeslandes Salzburg recht herzlich Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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