Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 231

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Es ist ein gutes Abkommen, deshalb: Stimmen Sie diesem Abkommen zu! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.39


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Angerer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


22.39.14

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zu später Stunde noch einmal ein paar Worte zum Finanzausgleichsgesetz: Es geht um eine Artikel-15a-Vereinbarung – das ist schon mehrfach erwähnt worden – betreffend Elementarpädagogik, Unterstützung des Bundes. Die Ziele, die unser Budgetdienst dazu formuliert hat, sind: die Stärkung elementarer Bildungseinrich­tungen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganz­jährigen ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, die Verbes­serung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung, die verstärkte frühe sprachliche Förderung.

Das ist das Ziel dieser Vereinbarung. Dieser Vereinbarung ist ein Hickhack mit den Ländern vorhergegangen, vor allem mit den sozialdemokratisch geführten Ländern. Jetzt muss man wissen, die Zuständigkeit für diese Elementarpädagogik, sprich Kin­der­gartenbetreuung oder Kindergartenführung, liegt bei den Gemeinden. Die Frage ist heute auch schon mehrfach gestellt worden, und da bin ich ja ausnahmsweise einmal auch bei Herrn Kollegen Rossmann: Wozu braucht es da die Länder überhaupt? Ich kann es Ihnen sagen, Herr Kollege Rossmann: Die Länder braucht es offensichtlich, weil man mit diesem Geld, das man vom Bund bekommt – und das sind im Jahr circa 140 Millionen Euro –, leider parteipolitisches Kleingeld macht. Und leider ist unser Bundesland mit Herrn Landeshauptmann Kaiser, dem Stellvertreter von Frau Rendi-Wagner, ein Negativbeispiel dafür.

Was macht die SPÖ in Kärnten? – Sie macht mit diesem Geld eine Geldver­teilungs­aktion der Sonderklasse. Da wird – Frau Yildirim hat es erwähnt; deshalb will sie heute dem Gesetz nicht zustimmen – von der SPÖ Kärnten das Gießkannenprinzip ange­wendet. Es wird Geld verteilt, ohne dass es nur einen einzigen Betreuungsplatz oder eine Stunde mehr Kinderbetreuung in Kärnten geben wird. (Abg. Neubauer: Das ist ein Wahnsinn!) Es wird einfach den Eltern der Beitrag direkt übermittelt – völlig egal, wie das Kinderbetreuungsangebot ist. Kärntner Kinder-Stipendium nennt das die SPÖ. Diese Verteilaktion, die in der Vergangenheit gerade von diesen Damen und Herren so kritisiert worden ist, wird jetzt par excellence von der SPÖ in Kärnten umgesetzt.

Wie schon gesagt, die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung liegt bei den Gemeinden, das ist ihre Aufgabe. Ich kann Ihnen ein Beispiel aus der Praxis nennen, weil wir 2004 die Kinderbetreuung bei uns in der Gemeinde völlig umgestellt haben, seither einen altersübergreifenden Kindergarten betreiben. Kinder ab eineinhalb Jahren werden aufgenommen, es gibt Nachmittagsbetreuung für Kinder bis 15 Jahre. Und seitdem ist der Kindergarten zu 100 Prozent ausgelastet. Wir betreiben ihn ganztags, wir betreiben ihn das ganze Jahr, wir haben im Sommer nur zwei Wochen geschlossen. Das ist das Angebot, das die Eltern heute brauchen. Das ist auch erwähnt worden: Vor allem im ländlichen Raum brauchen berufstätige Eltern eine ganztägige Kinderbetreuung, und das schon ab einem Alter von eineinhalb Jahren.

Nur: Woher kommt jetzt das Geld dafür? – Über die Förderungen vom Land und die Elternbeiträge bekommen wir circa 50 Prozent dieser Kosten herein. Ein Kinder­betreuungsplatz kostet bei uns rund 5 000 Euro über das Jahr. Und 2 500 Euro finan­ziert zurzeit die Gemeinde.

 


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