zent der ArbeitnehmerInnen von österreichischen Betrieben Verdachtsfälle auf Unterbezahlung, bei Entsendebetrieben mit einem Firmensitz in anderen EU-Staaten, die ihre Beschäftigten nach Österreich entsenden, hingegen in 44 Prozent der Fälle.
Aber damit nicht genug: Das Problem der Scheinentsendungen und der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird immer wieder in Österreichs Grenzregionen deutlich. Im Burgenland wurden im Vorjahr Strafen in Höhe von einer Million Euro von ungarischen Unternehmen eingefordert, davon konnten aber nur 2.000 Euro tatsächlich eingetrieben werden. Genau aus diesem Grund muss die grenzüberschreitende Kontrolle sowie der grenzüberschreitende Vollzug von Verwaltungs- und Strafverfahren lückenlos sichergestellt werden, indem die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit verpflichtet werden.
Bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping ist noch einiges zu tun. Konkrete Maßnahmen wie die Schaffung einer europäischen Sozialversicherungsnummer, oder die Schaffung einer Europäischen Arbeitsbehörde müssen in naher Zukunft dringend gesetzt werden, um Lohn- und Sozialdumping effektiv zu bekämpfen.
Die Europäische Kommission stellte nun am 13. März 2018 entsprechend der Ankündigung von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 und im Rahmen des Paketes für soziale Gerechtigkeit, die Europäische Arbeitsschutzbehörde vor. Die Europäische Arbeitsschutzagentur soll den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den nationalen Regierungen helfen, eine faire Arbeitskräftemobilität zu gewährleisten.
Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um den massiven Problemen im Zusammenhang mit Entsendungen wirksam zu begegnen. Denn die Mitgliedstaaten allein treffen wie oben dargestellt an administrative Grenzen, die auch die vorbildlichste rechtliche Regelung (vgl. das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz) ins Leere laufen lassen.
Umso bizarrer ist es, dass die schwarz-blaue Bundesregierung diesen sinnvollen Vorschlag der EU-Kommission zuerst pro forma ablehnte, dann verzögerte und erst durch massiven Druck der Oppositionsparteien, der Sozialpartner und des Kommissionspräsidenten und nach der Kritik an der Absage eines Sozialministerrates, agierte und dieses Dossier überhaupt verhandelte.
Selbst jetzt, nachdem sich die Bundesregierung dazu bitten ließ, doch zu verhandeln, ist das Ergebnis ein ausgesprochen Schlechtes: verwässerte Kontrollen, bloße Freiwilligkeit und genau das zahnlose Bürokratiemonster, das befürchtet wurde. Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping müssen auch durchsetzbar sein – mit bloßer Freiwilligkeit gewinnt man den Kampf gegen Dumpinglöhne und Steuerbetrug jedenfalls nicht. Eine sinnvolle Ausgestaltung zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Lohn- und Sozialdumping wäre das Ziel gewesen.
Nachdem nun erst die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament bevorstehen, das eine deutlich sinnvollere Position einnehmen dürfte, erhält die Bundesregierung eine neuerliche Chance.
Während für Konzerne günstige Regelungen im Schnelldurchgang beschlossen werden, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Preis dafür zahlen. Dies muss sich ändern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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