Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 134

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mitteln von Wissen, sondern im Entscheiden, Beurteilen und Anwenden. Dies setzt tie­feres Verständnis voraus, mit dem wir unsere Schüler rüsten müssen. Das streben wir unzweifelhaft auch an.

Zur Frage 8:

Mit 1.1.2019 werden alle Bundesländer die Bildungsdirektionen implementiert haben. Die Rechtsgrundlage für die Implementierung der Bildungsdirektionen gilt erst ab 1.1.
2019. Die Führungsfunktionen der zukünftigen Bildungsdirektionen, sprich Bildungsdi­rektor, Präsidialabteilungsleiter/-leiterin, Leiter/Leiterin Pädagogischer Dienst, sind in allen zukünftigen Bildungsdirektionen bereits besetzt, um einen reibungslosen Start zu ermöglichen.

Zur Frage 9:

Kärnten: sieben Bewerbungen; Niederösterreich: drei Bewerbungen; Oberösterreich: elf Bewerbungen; Salzburg: fünf Bewerbungen; Tirol: fünf Bewerbungen; Vorarlberg: vier Bewerbungen.

Burgenland, Steiermark, Wien: Die Amtsführenden Präsidenten wurden mit den Funk­tionen eines Bildungsdirektors/einer Bildungsdirektorin betraut.

Der Bildungsdirektor aus Kärnten kam von der Universität; Niederösterreich: der ehe­malige Amtsführende Präsident; Oberösterreich: Vizerektor private PH; Salzburg: LSI; Tirol: aus der Schulverwaltung; Vorarlberg: ebenso.

Zur Frage 10:

Die Rechtsgrundlage zur Implementierung der Bildungsdirektionen tritt mit 1.1.2019 in Kraft. Aus diesem Grund kann es auch Präsidentinnen und Präsidenten einer Bildungs­direktion erst ab 1.1.2019 geben. Die Einrichtung von Präsidenten hat landesgesetzlich zu erfolgen und liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.

Zur Frage 11:

Mit den Bildungsreformgesetzen wurden die nach politischen Mehrheitsverhältnissen besetzten Kollegien in den Landesschulräten aufgelöst.

Zweitens: Einführung von objektivierten Auswahlverfahren von Führungskräften.

Drittens: Einführung von verpflichtenden Führungskräfteausbildungen.

Zur Frage 12:

Die Länder haben sich bei der Vollziehung gemäß Art. 14 Abs. 2 des Bundes-Verfas­sungsgesetzes des vom Bund bereitgestellten und betriebenen IT‑Verfahrens für das Personalmanagement zu bedienen. An der technischen Umsetzung wird mit dem zu­ständigen Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem BRZ unter fachlicher Mitwirkung meines Hauses intensiv gearbeitet. Die Umstellung betrifft insgesamt 120 000 Landes­lehrpersonen. Grundsätzlich erfolgt die Umstellung im Rahmen eines dreistufigen Roll­outplanes zwischen 1.1.2020 und 2022.

Zur Frage 13 – eine lange Frage –:

Es ist geplant, die Umsetzung rechtzeitig abzuschließen. An der konkreten Ausgestal­tung dieses Index wird derzeit in Kooperation mit dem Bifie und der Statistik Austria gearbeitet. Wir orientieren uns dabei auch an internationalen Modellen. Zusatzmittel sind grundsätzlich aus dem bereits beschlossenen Bundesfinanzgesetz und Bundesfi­nanzrahmengesetz zu bedecken.

Zu den Fragen 14 bis 17:

In das Projekt „Grundkompetenzen absichern“ sind gegenwärtig 261 von insgesamt 501 Schulen eingebunden. Die weiteren Schulen kommen stufenweise zu dem Projekt hinzu.

 


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