Zur Frage 23:
Nein. Im Bereich der Untergliederung 30 wird im Finanzjahr 2018 mit den eingeräumten beziehungsweise im Wege der Rücklagenentnahme disponiblen Mittelverwendungen das Auslangen gefunden.
Zur Frage 24:
Im Rahmen des Integrationstopfes III wurden im Schuljahr 2017/18 den Ländern Ressourcen für die Maßnahmen Sprachförderkurse, Sprachstartgruppen sowie für begleitende pädagogische Integrationsmaßnahmen an Volksschulen und Neuen Mittelschulen zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Zusatzressourcen für langfristige Maßnahmen wurden durch die Einführung der Deutschförderklassen in die Regelsystematik übergeführt.
Zu den Fragen 25 und 26:
Der Integrationstopf war grundsätzlich zeitlich befristet vorgesehen. Die finanzierten Projekte Mobile interkulturelle Teams und Schulsozialarbeit sind auch in diesem Schuljahr garantiert. Mit den Ländern, die ja grundsätzlich für Kinder- und Jugendhilfe zuständig sind, laufen Gespräche hinsichtlich der längerfristigen Absicherung. Die Erfahrungen aus den Projekten des Integrationstopfes sind da eine wichtige Grundlage. Der aktuelle konkrete Bedarf ist vor Ort zu ermitteln.
Zur Frage 27:
Ja, entlang des Ministerratsvortrages vom Juli 2018 wird das BIG gerade überarbeitet. Wir befinden uns derzeit in Gesprächen mit den dafür auch zuständigen Stakeholdern.
Was wollen wir erreichen? – Vereinfachung, Erhalt des bestehenden Angebots, Anreiz für weiteren Ausbau der Plätze, Anreize für den Ausbau des Angebots, etwa bei der Ferienbetreuung.
Wir rechnen mit einer Regierungsvorlage im ersten Quartal 2019.
Zur Frage 28:
Ja, das ist sie. Entsprechende Strukturen wurden in meinem Ressort geschaffen. Mein Ressort ist und bleibt für die Ausbildung des pädagogischen Personals in elementaren Bildungseinrichtungen verantwortlich und kümmert sich darüber hinaus, gemeinsam mit dem Familienressort, um die Abwicklung der Bund-Länder-Vereinbarung.
Zur Frage 29:
Das Familienressort hat dies federführend geleitet, und mein Ressort hat unterstützend zu den Bereichen Sprachförderung, Wertevermittlung und pädagogische Arbeit Standards definiert.
Zur Frage 30:
Die Zuordnung an die unterschiedlichen Ausschüsse nimmt das Parlament vor.
Zur Frage 31:
Wesentlich ist nicht, wo das Budget verortet ist, sondern die Höhe der Mittel, die in diesem Bereich vom Bund investiert werden. Der Bund stellt für die nächsten vier Jahre 142,5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, und die Länder leisten einen Kofinanzierungsanteil von 52,5 Prozent für insgesamt 72,5 Millionen Euro. Damit kommen wir auf einen Betrag von jährlich 180 Millionen Euro, die für die Bereiche verpflichtendes Kindergartenjahr, Sprachförderung und den Ausbau zur Verfügung stehen.
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