Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 137

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Zur Frage 32:

Wir haben bereits einen Bildungsrahmenplan, der durch die neue 15a-Vereinbarung verpflichtend festgelegt wurde. Das heißt, dass dieser Bildungsrahmenplan verbindlich für die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen anzuwenden ist.

Zur Frage 33:

Im Rahmen der neuen Bund-Länder-Vereinbarung haben wir uns bewusst für eine In­tensivierung der Sprachförderung bei den Vierjährigen entschieden. Wir haben dort ei­ne 96-prozentige Besuchsquote, weshalb diese Alterskohorte auch sprachlich intensiv gefördert werden soll, denn Kinder lernen in diesem Alter sehr schnell.

Dieses Mehr an Investitionen in die frühe sprachliche Förderung zu einem frühen Zeit­punkt soll zu einer besseren Vorbereitung auf die Schule führen.

Ich möchte auf noch eine Sache hinweisen – das haben Sie aber in Ihrer Einleitungs­rede erwähnt –: Kindergartenwesen ist verfassungsrechtlich Zuständigkeit der Bundes­länder.

Zur Frage 34:

Wir nehmen den Bereich der Elementarpädagogik sehr ernst, und ich möchte diesen entsprechend gut weiterentwickeln. Wir haben im Sommer eine entsprechende Abtei­lung eingerichtet, die derzeit weiter im Ausbau und Aufbau ist. Wir haben dort insge­samt aktuell vier VZÄ, Vollzeitäquivalente, tätig.

Zu den Fragen 35 und 36:

Ich erlaube mir, diese Fragen zusammenzufassen: Mein Ressort ist seit Jänner 2018 auf allen Ebenen der Ausbildung, von Elementarpädagogik über die Schulen bis zu den Universitäten und Hochschulen, zuständig. Im Zuge der Umstrukturierung haben wir auch über alle Bereiche eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der strategischen Kon­zepte und laufenden Initiativen zur Digitalisierung und zur digitalen Bildung durchge­führt und diese auch intern evaluiert.

Der Masterplan für die digitale Bildung berücksichtigt die Vorarbeiten und baut auf den Erfahrungen von Pilotprojekten aus Schule 4.0 auf. Mit dem Masterplan wollen wir nun in die Breite gehen und die digitale Bildung in den Schulen wirksam verankern, damit alle Schüler und Schülerinnen auf die Herausforderungen einer digitalen Welt und ei­ner sich damit verändernden Arbeitswelt vorbereitet werden. Im Zentrum stehen für mich aber weniger die technischen als die pädagogischen Fragen.

Zu den Fragen 37 und 38:

Sicherlich wird es notwendig sein, entsprechende mobile Endgeräte einzusetzen. Mit dieser Frage setzen sich die Arbeitsgruppen gerade auseinander. Die Arbeiten zum Masterplan laufen noch, das habe ich angekündigt und auch schon dargestellt. Die darin besprochenen Maßnahmen werden mit den betroffenen Stakeholdern, Partnern und zuständigen Ministerien abgestimmt. Ich kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben machen.

Zur Frage 39:

Das Pilotprojekt wurde 2017/18 erfolgreich umgesetzt, auf der Plattform digi.folio wer­den insgesamt circa 2 000 Lehrveranstaltungen angeboten. Ab dem Schuljahr 2018/19 müssen alle neu einsteigenden Pädagogen und Pädagoginnen ihre digitalen Kompe­tenzen einschließlich digitaler Fachdidaktik bis zum Ende der Berufseinstiegsphase, drei Jahre ab Berufseintritt, nachweisen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Perso­nalentwicklung an den Schulstandorten und liegt in der Verantwortung der Schullei­tung.

 


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