Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 138

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Zu den Fragen 40 und 41:

Das Budget für Fort- und Weiterbildung für die Pädagogischen Hochschulen beträgt 15 Millionen Euro. Das wird den Pädagogischen Hochschulen unter Vorgabe von Schwerpunkten zugeteilt und am Ende eines Studienjahres auch analysiert. Derzeit gibt es Zahlen zum Studienjahr 2016/17. Wir sehen daraus, dass rund 8 Prozent des Budgets für Digitalisierung ausgegeben werden. Diese Zahl enthält aber noch nicht die Maßnahmen der letzten Digitalisierungsinitiative der damaligen Frau Bundesministerin Hammerschmid: Schule 4.0, digi.folio et cetera.

Zur Frage 42:

Folgende Kompetenzen müssen in den Curricula für die Lehramtsstudien verankert werden: Anwenderkompetenzen, digitale Fachdidaktik, innovative Lehr- und Lernfor­men. Darüber hinaus muss das Fach Digitale Grundbildung zumindest als ein Erweite­rungsstudium, Erweiterungscurriculum eingerichtet werden. Digitale Kompetenzen sind bereits in den meisten Curricula für Lehramtsstudien Primarstufe verankert, ebenso in der Sekundarstufe.

Zur Frage 43:

LehrerInnenmangel: An allen Schulen in Österreich und damit auch in allen Klassen konnten die zur Erfüllung des Lehrplans notwendigen Stunden besetzt werden, keine lehrplanmäßige Stunde musste aufgrund eines LehrerInnenmangels entfallen.

Zu den Fragen 44 und 45:

Wir haben 22 beschäftigte pensionierte Lehrpersonen im Bereich der Pflichtschule, im Bereich AHS/BMHS 16. Wir haben im APS-Bereich 545 Lehramtsstudierende, die noch studieren, aber aktiv beschäftigt werden, und 812 im AHS/BHMS-Bereich.

Zur Frage 46:

Überstunden: An allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsschulen sind im Schul­jahr 2017/18 in Summe 2,2 Millionen besoldungswirksame Überstunden angefallen, an AHS und BHS im gleichen Schuljahr in Summe 3,1 Millionen.

Zur Frage 47:

Das Ministerium stellt regelmäßig Bedarfsprognosen für den Lehrberuf an. Basis sind zum einen die prognostizierten SchülerInnenzahlen, auf der anderen Seite die zu er­wartenden Pensionierungen. Wir sehen dabei hinsichtlich Primarstufe, Sekundarstufe I und II unterschiedliche Tendenzen.

Zu den Fragen 48 und 49:

Die Auflistung bezieht sich auf bereits getroffene Maßnahmen und auf Maßnahmen, die künftig vorangetrieben werden: Wir greifen im Falle eines Falles auf LehrerInnen der Warteliste zurück.

Wir nehmen Bewerbungen von Mangelfächern durch Bildungsdirektionen und PHs auf, die Beschäftigung in der Induktion in einem herabgesetzten Ausmaß und Bewerbun­gen von Quereinsteigerstudien und -programmen.

Zur Frage 50:

Wir haben ein neues Dienstrecht mit dem Pädagogischen Dienst eingeführt. Dieses tritt ab 2019 in Kraft. Es enthält bessere Einstiegsgehälter, insbesondere für Pflichtschul­lehrerInnen, und steigert somit die Attraktivität des Berufs.

Zur Frage 51:

Infokampagnen: keine Kosten.

 


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