Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 139

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Zur Frage 52:

Einheitliches Assessment-Center: Es gibt aktuell kein österreichweit einheitliches Auf­nahme- und Eignungsfeststellungsverfahren, allerdings arbeitet eine ExpertInnengrup­pe unter Leitung des Qualitätssicherungsrates intensiv an österreichweiten Standards für dieses Verfahren.

Zur Frage 53:

Im Studienjahr 2017 gibt es 7 800 Erstsemestrige, 1 800 in der Primarstufe, rund 5 500 in der Sekundarstufe und 519 in der Sekundarstufe Berufsbildung.

Zur Frage 54:

Ein selektives Aufnahme- und Eignungsfeststellungsverfahren wird sicherstellen, dass nur die am besten geeigneten StudienwerberInnen ein Lehramtsstudium aufnehmen. In allen Universitätsverbünden im Rahmen dieses Verfahrens gibt es verpflichtend zu absolvierende Self-Assessment-Tests. Gerade das soll die bewusste persönliche Ent­scheidung für ein Studium und für die zukünftige Tätigkeit unterstützen.

Zur Frage 55:

Hinsichtlich der Induktionsphase gibt es aufgrund des neuen Systems der PädagogIn­nenbildung noch keine Erfahrungswerte. Die Aufnahme in den Schuldienst hängt vom Ausmaß der zu besetzenden Planstellen ab.

Zu den Fragen 56 bis 58:

Derzeit werden MentorInnen in den Hochschullehrgängen ausgebildet, und darauf wird auch in den nächsten Jahren ein Fokus gelegt. Für die nächsten Jahre wird man auf Praxis- und BetreuungslehrerInnen zurückgreifen müssen, wie es durch die dienst­rechtliche Übergangsbestimmung für die nächsten zehn Jahre auch ermöglicht wurde.

Zur Frage 59:

Unterrichtspraktikum: Nein, denn durch die Studienstruktur der PädagogInnenbildung wird die schulpraktische Ausbildung bereits im Studium angeboten. Wir werden aber die Induktionsphase nach dem ersten Durchgang bewerten und anschauen müssen, ob Anpassungen nötig sind.

Zur Frage 60:

Optionsphase: Die Verlängerung der Optionsregelung ist derzeit nicht beabsichtigt, dies auch deswegen, weil die derzeit geltende Regelung eine sehr großzügige Über­gangsfrist vorgesehen hat.

Zur Frage 61:

Diversität und Sprache: Mehrsprachigkeit zählt zu den ausgewiesenen Kernkompeten­zen in allen Curricula der Lehramtsausbildung. Wir haben in der Primarstufe in der Schwerpunktgruppe Sprachen, Medien, Kulturen auch entsprechende Studienangebo­te an insgesamt neun der 14 PHs.

In der Sekundarstufe ist der Themenkomplex Mehrsprachigkeit Inhalt zahlreicher Mo­dule im Studienfach Deutsch sowie in anderen Studienfächern zur Sprachenbildung. Mehrsprachigkeit findet auch bei der Vermittlung inklusiver Kompetenzen Berücksich­tigung.

Zur Frage 62:

AMS-Trainer: Das derzeitige Lehrpersonendienstrecht sieht die Aufnahme von Quer­einsteigerInnen unter bestimmten Voraussetzungen vor. Grundsätzlich geht das Lehr­personendienstrecht davon aus, dass nur jene Personen im Pädagogischen Dienst


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