eingesetzt werden können, die auch eine facheinschlägige Ausbildung vorweisen können. Dazu ist grundsätzlich ein Lehramtsstudium an einer Uni oder PH notwendig. Liegen diese nicht vor, dann können Alternativen erbracht werden.
Zur Frage 63 – ich habe es bald geschafft –:
In den Mangelgegenständen besteht die Möglichkeit, den Bedarf durch geeignete BerufsumsteigerInnen mit beruflicher Vorpraxis und entsprechender Fachexpertise zu decken.
Ich verstehe Ihre Notwendigkeit, zuhören zu können (in Richtung Abg. Meinl-Reisinger), weil im Hintergrund so laut gesprochen wird. (Abg. Meinl-Reisinger: Ich bemühe mich, Ihnen zuzuhören, aber es ist sehr laut!) – Ja, ja, ich wollte nur signalisieren.
Zu den Zahlen: Die Zahlen zu erheben ist komplex. Ich kann hier eine gegliederte Darstellung der Zahlen nicht vorlegen, ich kann nur sagen: Im Wintersemester 2018 gibt es in der Sekundarstufe Allgemeinbildung 20 Studierende im Quereinstieg Musik und in der Sekundarstufe Berufsbildung 261 Studierende in facheinschlägigen Studien.
Zur Frage 64:
Mit dem Bildungsreformgesetz wurde die Qualifizierung der Schulleiter und ‑leiterinnen auf eine neue Basis gestellt, und wesentliche Elemente der Leadership Academy wurden in entsprechenden Bildungsmaßnahmen verankert. Dies wurde mit einem bundesweit verbindlichen Rahmencurriculum auch abgesichert.
Zur Frage 65:
Würde man die rund 6 200 SchülerInnen finanzieren, kann von einem ungefähren Mehrbedarf von 37 Millionen Euro im Bereich des Lehrpersonals ausgegangen werden. Das ist aber nur eine ungefähre Größenordnung, da erst die Zuordnung dieser SchülerInnen zu vergleichbaren Schulen aus dem öffentlichen Bereich klare Grundlagen für eine Hochrechnung gewährleisten würde. Nicht berücksichtigt ist in diesen Zahlen die Abdeckung von Sachausgaben und eines Personalaufwandes im Verwaltungsbereich.
Zur Frage 66:
Die kirchlichen Schulen sind jetzt schon hinsichtlich der Lehrpersonenfinanzierung durch den Bund den öffentlichen Schulen gleichgestellt. Für die übrigen Schulen verweise ich auf meine eben gegebene Antwort.
Zu den Fragen 67 und 68:
Momentan sind im Budget für sogenannte Statutschulen Förderungen im Gesamtausmaß von 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Frage, ob eine rechtswidrige Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Privatschulen vorliegt, wird gerade von den Gerichten geprüft.
Damit ist auch die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit eine Subventionierung wie bei den anderen Privatschulen erfolgen kann, abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung.
Zur Frage 69 – das ist die letzte Frage –:
Ja, im Zuge der Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetzes ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
15.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke für die umfassende Beantwortung.
Zu Wort gelangt Abgeordneter Trauttmansdorff. – Bitte.
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