Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 166

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Kosten während des Jahres an. Es gibt eine Grundlage, es gibt eine bedarfsorientierte Unterstützung für Familien, wir haben bereits die SchülerInnenbeihilfe. Nur ist es so, dass die SchülerInnenbeihilfe seit 2007 nicht mehr reformiert wurde, das heißt, sie wurde beispielsweise nicht regelmäßig der Inflation angepasst, was der Fall sein sollte.

Der Antrag ist von meiner Seite deswegen gestellt worden, weil einerseits genau diese Schülerbeihilfe reformiert gehört, weil wir, glaube ich, in der sehr glücklichen Situation sind, dass wir damit Kinder und Jugendliche unterstützen können. Bevor es aber eine Reform gibt, müssen wir in erster Linie einmal wissen, wie viel die Schule – nicht nur am Schulanfang, sondern im Laufe des ganzen Jahres – eigentlich kostet. Deswegen haben wir ein Kostenmonitoring an den Schulen gefordert, denn es geht auch darum, dass wir einmal erheben müssen, wie viel es den Eltern tatsächlich kostet.

Herr Kollege Hofinger, weil Sie gemeint haben, Eltern müssen ihr Gehalt angeben: Das ist im Antrag nicht inkludiert und das haben wir nicht gesagt. Es geht darum, dass wir herausfinden, welche Kosten anfallen, also nicht das Gehalt der Eltern. Das ist mir sehr wohl bewusst, dass das nicht nur hinsichtlich Datenschutz schwierig ist, das ist aber nicht Teil des Antrages.

Ein Punkt, den Sie genannt haben, war auch noch, dass die LehrerInnen damit über­fordert wären, da mehr Bürokratie notwendig würde. Ich glaube, dass wir vielleicht wo­anders Geld sparen sollten und den LehrerInnen SozialarbeiterInnen und anderes zur Verfügung stellen sollten und schauen sollten, wie viel es wirklich kostet. Es muss nicht jedes Jahr gemacht werden, es kann auch alle fünf Jahre sein, dass es als Fundament ein Kostenmonitoring gibt, damit wir darauf basierend eine Reform machen können.

Ich denke, das wäre ein erster guter Schritt. Das wäre ein erster Schritt, damit wir in Richtung Reform gehen können, deswegen bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. Es geht darum, dass es eine Dokumentation geben muss. Derzeit gibt es keine in der Form, dass man es tun kann, aber ich denke, es ist höchste Zeit, dass wir die Schüle­rInnenbeihilfe ins Jahr 2018 bringen. (Beifall bei JETZT sowie der Abg. Griss.)

17.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor. – Bitte.


17.27.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man von Kostenmonitoring spricht, dann muss man sich einmal die unterschiedlichen Kategorien anschauen.

Ja, Frau Kollegin, es gibt die Möglichkeit, Kosten für Schulveranstaltungen zu erheben. Ich darf da beispielhaft Exkursionen, Schulskitage, Wandertage, Lehrausgänge, Sport­wochen, Sommer- oder Wintersprachreisen, Abschlussreisen, Theaterbesuche und so fort nennen, aber auch Kosten für Arbeitsmittel, Kopierbeiträge, Materialien, Werkstät­tenbeiträge und so weiter lassen sich in den Schulen auflisten und auswerten und ver­gleichen.

Jene Kosten aber, die den Eltern für Nachhilfe, Schultasche, Hausschuhe, Stifte, GZ-Platten, Taschenrechner, Laptop – die Liste können Sie fortsetzen – anfallen, das wird sehr schwierig sein, diese zu erheben und einzufordern, dass Eltern darüber Auskunft geben. (Zwischenruf der Abg. Cox.)

Wenn wir uns aber die finanzielle Seite anschauen, die Unterstützungsleistungen – da geht es ja auch um bedarfsorientierte Unterstützung –, dann muss man auch da zum Beispiel Schulbuchaktion, Schülerfreifahrt, finanzielle Unterstützungen für die Teilneh­mer an Schulveranstaltungen – Sie haben das schon angeschnitten –, Schülerbeihilfe


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