Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 181

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Ich bitte auch jene Damen und Herren, die in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung einstimmig ange­nommen.

18.18.1010. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (353 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Studentenheimgesetz geändert wird (445 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Andrea Kuntzl. – Bitte.


18.18.35

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): So konsensuell wie vorhin geht es jetzt leider nicht weiter. Wir waren ja sehr optimistisch, als wir gehört haben, dass an einer Novelle gearbeitet wird, um etwas bei den Studentenheimen zu verbessern. Wir haben uns gedacht: Was gibt es da zu verbessern? – Zwei Dinge: Die jungen Leute, das wissen wir aus vielen Gesprächen, aber auch aus der Studierenden-Sozialerhebung, müssen immer mehr arbeiten, um sich die Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Das Wohnen ist natürlich – wie bei allen, bei den Studierenden ganz besonders, weil sie weniger Geld haben – ein riesengroßer Brocken. Also haben wir uns gedacht, das We­sentliche ist, dass hier Schritte hinsichtlich der Frage, wie man den Studierenden die finanzielle Situation beim Wohnen erleichtern kann, unternommen werden. Das Zweite ist die Mitsprache in den Heimen. Sie war vorhanden, aber verbesserungsfähig; da hät­te man etwas tun können.

Wir haben ehrlich gestanden unseren Augen nicht getraut, als wir gesehen haben, dass das eine Vorlage ist, die für die Studierenden nichts verändert. Was die Wohn­kosten betrifft, ist es so, dass es früher eine Förderung gegeben hat – 11 Millionen Euro im Jahr –; diese ist leider nicht mehr vorhanden. Wir wissen, dass die Studieren­den, die in den Heimen leben, besondere Steigerungen bei den Wohnungskosten ha­ben und dass seit sage und schreibe zehn Jahren kein gemeinnütziges Heim mehr er­richtet worden ist, weil eben die Unterstützung fehlt.

Es wäre ganz dringend gewesen, diesbezüglich etwas einzuführen (Beifall bei der SPÖ), um sozial schwächeren Studierenden, die in eine andere Stadt gehen, um dort zu stu­dieren, unter die Arme zu greifen. Das passiert leider gar nicht.

Es gibt bei den Kosten keine Obergrenzen. Es wäre ganz wichtig, bei Studierendenhei­men, die mit öffentlichen Mitteln – seien es Bundes- oder Landesmittel  unterstützt werden, eine Deckelung vorzusehen. Diese Chance wurde leider versäumt.

Bei der Mitbestimmung hat es früher geheißen: Durchflutung aller Lebensbereiche mit Demokratie. – Damit ist jetzt offensichtlich Schluss, auch da wird das Rad der Zeit zurückgedreht. Es wird nicht ausgebaut, sondern es gibt Regelungen, von denen man gar nicht glaubt, dass es so etwas gibt: dass zum Beispiel bei Heimen mit weniger als 31 Bewohnern oder Bewohnerinnen die Wahl einer Heimvertretung untersagt werden kann. Die Sinnhaftigkeit einer derartigen Regelung steht völlig - - (Ruf bei der SPÖ: Un­fassbar!) Man kann es einfach nicht nachvollziehen, es fehlen einem die Worte, wie Sie merken. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Heimvertretung muss ganz schnell gewählt werden. Kaum ist man eingezogen, muss man sie schon wählen. Wenn das in zwei Monaten nicht erledigt ist, kann das auch eigenmächtig untersagt werden. Die Betreiber werden eigenmächtig ein Heim-


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