chetti, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2019 (446 d.B.) – TOP 11
Der Nationalrat hat 2012 im Zuge des Transparenzpakets beschlossen, dass Parteien in den letzten 3 Monaten vor der Nationalratswahl maximal 7 Millionen Euro an Wahlkampfkosten aufwenden dürfen. Auch wenn das Gesetz stellenweise zahnlos ist, haben seither die Wähler_innen mehr Einblick in die Wahlausgaben der Parteien bekommen. Ein solches oder ähnliches Gesetz findet sich für ÖH-Wahlen in der österreichischen Rechtsordnung noch nicht. Hinsichtlich zukünftiger ÖH-Wahlen wäre ein adaptiertes Transparenzgesetz mit Verbesserungen der offenkundig gewordenen Mängel auch für den Hochschulsektor wünschenswert.
Eine Begrenzung der ÖH-Wahlkampfkosten verhindert ein ausuferndes Überbieten der in Konkurrenz stehenden Fraktionen. „Wer befürchten muss, dass die politische Konkurrenz in der Intensiv-Wahlkampfphase deutlich höhere Ausgaben tätigt, wird prohibitiv selbst höhere Ausgaben als eigentlich erwünscht tätigen. Das führt erfahrungsgemäß aber zu einer problematischen Verschuldung der Parteien“ so Hubert Sickinger Politikwissenschaftler und Experte für Parteienfinanzierung. Ein weiterer Effekt eines Transparenzpaketes für ÖH-Wahlen wäre die dadurch herbeigeführte Chancengerechtigkeit zwischen den Fraktionen. Nicht zu vergessen ist, dass es sich zumeist auch um ehrenamtlich betreute Strukturen in den einzelnen Fraktionen handelt. Schlussendlich geht es um einen „Wettbewerb der besten Ideen und nicht um einen Wettbewerb der besten Sponsoren“ so Thomas Drozda zu den derzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Überschreitungen der Wahlkampfkosten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der für höhere Transparenz und eine Deckelung der Wahlkampfkosten bei den ÖH-Wahlen sorgt und damit Chancengerechtigkeit für alle Fraktionen bei den Wahlen sichert."
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Martin Graf. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die ÖH-Wahl ist immer sehr wichtig, deswegen habe ich mich auch gerne zu Wort gemeldet. Ich muss schon sagen, ich bin etwas enttäuscht, dass Kollege Noll, der ja diesem Thema im Ausschuss mit ganz kuriosen Verschwörungstheorien sehr viel Raum geschenkt hat, jetzt gar nicht hier ist, aber vielleicht richtet man es ihm ja dann aus, wie das ausgegangen ist. Vielleicht hat er auch anderes zu tun, aber es wäre interessant gewesen, wenn er seine Worte auch hier wiederholt hätte.
Ja, die ÖH-Wahl findet alle zwei Jahre statt und wird auch dieses Jahr zum gesetzlichen Termin – im Gesetz steht ja, dass die ÖH-Wahl alle zwei Jahre zwischen Mitte
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