Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 203

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zum anderen bei den Vertretern des Dienstgebers. Es wurde hart verhandelt, aber es konnte für beide Seiten ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine Verhandlungskultur und vor al­lem eine Ergebniskultur, an der sich andere Berufsgruppen oder andere Vertretungen ein Beispiel nehmen können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der FPÖ.)

19.32


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Noll. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Ruf bei der FPÖ: ... Beamtenbashing!)


19.32.32

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Ich stehe auch nicht an, ich halte dieses Gesetz insgesamt für ein gutes Gesetz. Ich halte auch den Gehaltsabschluss für die Beamten insgesamt für eine gute Rege­lung (Beifall des Abg. Lausch), aber natürlich bin ich als Oppositionspolitiker auch ver­halten, mir das anzuschauen, was nicht so gut ist (Abg. Lausch: Schade! Schade!), und was in diesem Gesetz gar nicht gut ist, ist § 141 Abs. 2. Damit wird in Wirklichkeit die Durchpolitisierung des gesamten Beamtenapparates im Kanzleramt und auch beim Vizekanzler – und bei negativer Lesart, die immerhin nicht ganz ausgeschlossen ist, auch in anderen Ministerien – ermöglicht.

Im § 141 war bisher, in der alten Fassung, durch das Wort Büro ganz klar geregelt, dass von der Ausschreibung Befreite Kabinettsmitglieder sind. Das ist sinnvoll, das ist richtig und ist seit jeher so bedacht worden. Das Wort Büro wird jetzt durch einen Hin­weis auf Einrichtungen gemäß § 7 Abs. 3 Bundesministeriengesetz ersetzt, und wenn man sich diesen § 7 Abs. 3 Bundesministeriengesetz durchliest, dann sieht man, dass bis hinunter zu den Abteilungen und Gruppen im Haus Leute beschäftigt werden kön­nen, ohne dass es einer Ausschreibung bedarf, und das wurde auch im § 25 des Aus­schreibungsgesetzes entsprechend geändert.

Das heißt, der Anwendungsbereich für eine Beschäftigung aufgrund eines ausschrei­bungsfrei besetzten Postens hat sich ganz enorm erweitert. Ich glaube, dass das, was wir im Ausschuss gehört haben, dass es sich da lediglich um die sogenannten Think­tanks und um Beratergruppen und den Staff handelt, der dafür notwendig wäre, Anlass für diese Sache ist. Dieser Anlass ist auch legitim, ich sage das ganz offen, aber die semantische Formulierung, die da gewählt wurde, gibt für ein Misstrauen Anlass, das aus meiner Sicht bisher auch noch nicht zerstreut werden konnte.

Wenn man das nämlich mit nur milder Bösartigkeit liest, dann erlaubt das eine Pa­rallelführung des gesamten Beamtenapparates und die Einsetzung von Politkommis­saren, und wenn auch das, was wir zuletzt aus durchaus informierten Kreisen oder, wie man so schön sagt, durch stichhaltige Gerüchte in Erfahrung gebracht haben, zutrifft, dass der erste Anwendungsbereich nicht ein Thinktank im Vizekanzleramt sein soll, sondern dass ohne Ausschreibung geplant ist, eine Einheit zu bilden, die die drei Nachrichtendienste überwachen und BKA und Vizekanzler darüber berichten soll, dann geht es eher in eine Richtung, die ich mit einem gewissen Misstrauen beobachte.

Deshalb wird es für dieses Gesetz trotz der Worte, die ich einleitend dafür gefunden habe, dass es insgesamt eine Verbesserung des Status des Beamten-Dienstrechtsge­setzes ist, auch, was die Gehaltsvorstellung betrifft, keine Zustimmung geben.

Die sanfte und zarte Ankündigung des Herrn Vizekanzlers im Ausschuss, dass man sich das noch einmal anschauen wird, habe ich vernommen, nur habe ich dann nichts mehr dazu gehört. Wenn man befunden hat, das ist unbedenklich, und ich nehme an, das ist das Ergebnis, denn sonst wäre etwas gekommen, kann ich nur sagen: Dieser


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