Gesetzestext muss einen mit Misstrauen erfüllen. Man kann damit sehr viel mehr machen, als vielleicht jetzt intendiert ist, und das stößt mir auf, weil es gegen die Ausschreibungspflicht und gegen rechtsstaatliche Kontrolle ist. – Danke. (Beifall bei JETZT. – Abg. Lausch: Schade um den guten Start der Rede! Du hättest es so gut ausbauen können!)
19.36
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Loacker! Ich glaube, er ist gerade rausgegangen, aber vielleicht können Sie es ihm ausrichten: Das, was er mit seiner Privilegiendebatte immer wieder versucht, ist ganz einfach, den öffentlichen Dienst schlechtzumachen und nach unten zu nivellieren. (Abg. Meinl-Reisinger: Nein!) Das ist nicht Sinn und Zweck der Sache, denn – und das hat sogar der Kollege der ÖVP gesagt – ein Staat funktioniert nur dann gut und die Wirtschaft funktioniert nur dann sehr gut, wenn der Staat stabil ist, und das kann man nur mit einem guten Gesetz machen.
Das, was sich beim Kollegen Loacker aber eigentlich dahinter verbirgt, ist, dass es ihn rasend stört, dass eine starke Gewerkschaft für die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eintritt. Das stört ihn, denn müssten das die einzelnen Personen machen, dann wäre so ein Erfolg wie jetzt ganz einfach nicht möglich.
Es sind viele positive Dinge drinnen. Die Flexibilisierung der Telearbeit halte ich prinzipiell für gut, weil man auf mobiles Arbeiten außer Haus auch für einen kurzen Zeitpunkt, für Einzelfälle zurückgreifen kann. Das, was ich aber nicht gut finde, ist, dass die Aussage der ÖVP im Ausschuss war: Das ist besonders gut für Mütter mit kleinen Kindern, weil die dann zu Hause Telearbeit machen sollen. – Das lehnen wir in dieser Form ab.
Ein zweiter Punkt hinsichtlich des Zeitguthabens: Die Praxis, die in den Ministerien derzeit schon durchgeführt wird, wird jetzt gesetzlich angepasst; somit kann man das Zeitguthaben, das man erwirtschaftet, im Gleitzeitdienstplan länger als einen Monat mitnehmen.
Zur Wiedereingliederungsteilzeit – und Herr Kollege Loacker, das wäre zum Beispiel so ein Fall, bei dem die Privatwirtschaft zuerst da war, und das ist etwas, das man erst später im Bundesdienstrecht umgesetzt hat –: Die Herabsetzung der Wochenarbeitszeit für Kolleginnen und Kollegen, die krank sind und wieder selber in den Dienst zurückwollen und nicht damit zurande kommen würden, den ganzen Tag zu arbeiten, ist eine gute Einstiegssache.
Ein wesentlicher Punkt ist das beschleunigte Aufnahmeverfahren, zu dem es jetzt zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz eine Vereinbarung mit dem Herrn Vizekanzler gibt. Diesbezüglich – und wir brauchen das speziell im Bereich der Exekutive – besteht die Möglichkeit für Kolleginnen und Kollegen, die sich für den Exekutivdienst bewerben, aber vielleicht den sportlichen Aufnahmetest nicht bestehen, die Wartefrist für einen Neuantritt zu verkürzen. Das halte ich für sehr positiv, und ich denke, dass das auch ein wichtiger Aspekt für die Einstellung neuer, junger PolizistInnen ist und vor allen Dingen auch der Justizwachebeamten, die auch aus dem letzten Loch pfeifen.
Die Pflegefreistellung wird für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie praxisnäher gestaltet, sodass man diese jetzt auch nur halbtageweise verwenden kann. Das ist für mich ein besserer Zugang, denn wenn man zum Beispiel mit seinem Kind zum Arzt muss, der nur am Nachmittag geöffnet hat, kann man am Vormittag seinen Dienst versehen.
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