Ein großer Teil dieser Novelle ist natürlich die Umsetzung der Bildungsreform.
Es gibt aber auch zwei kritische Punkte. Das eine ist der Entfall der Kundmachungsverpflichtung im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ – außer bei den obersten Organen, denn die hat man da entweder vergessen, die sind da irgendwie noch durchgerutscht, oder es fehlen noch Materiengesetze. Wenn ich diese Ausschreibung jetzt nicht mehr in der „Wiener Zeitung“ mache, sondern nur mehr auf der Plattform Karriere Öffentlicher Dienst ausschreibe, ist der Zugang schon ein bisschen eingeschränkt.
Das, was mich eigentlich sehr, sehr gestört hat, Herr Vizekanzler, war Ihre Aussage. Ich habe es fast als zynisch empfunden, dass Sie gesagt haben: Als ersten Schritt schaffen wir jetzt die Ausschreibung in der „Wiener Zeitung“ ab, als zweiten Schritt schaffen wir dann die „Wiener Zeitung“ ab. (Vizekanzler Strache: Das habe ich so nicht gesagt!) – Das haben Sie so im Ausschuss gesagt, und dafür, muss ich ganz ehrlich sagen, habe ich überhaupt kein Verständnis.
Über Artikel 14, in dem es um die Änderung des Ausschreibungsgesetzes geht, hat Kollege Noll bereits ausführlich berichtet. Wir werden diesbezüglich ein Verlangen auf getrennte Abstimmung stellen. Mein Kollege Wittmann wird sich dazu auch noch äußern.
Abschließend: Es gibt jetzt noch, wie üblich vor Jahresende, den großen 43-seitigen Abänderungsantrag, in dem es um die Gehaltserhöhung geht, bei der unter dem Dach des ÖGB GÖD und Younion in drei Sitzungen ein gutes Verhandlungsergebnis erreicht haben, nämlich ein durchschnittliches Plus von 2,76 Prozent, das die Wertschätzung der geleisteten Arbeit nicht nur mit Worten, sondern auch mit finanzieller Abdeckung zeigt. Aus diesem Grund, damit die Kolleginnen und Kollegen zu ihrer Gehaltserhöhung kommen, werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen – außer Artikel 14. (Beifall bei der SPÖ.)
19.41
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Dienstrechts-Novelle bereits von mehreren Vorrednern dargelegt wurden, erspare ich mir eine inhaltliche Vertiefung.
Einen Aspekt in dieser Dienstrechts-Novelle, nämlich die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten, möchte ich hier aber trotzdem noch einmal hervorheben, weil es, wie ich glaube, besonders erwähnenswert ist, dass wir in diesem Zusammenhang mit dieser Lohnerhöhung nicht nur einen der besten Gehaltsabschlüsse in den vergangenen Jahren zugunsten unserer öffentlich bediensteten Kolleginnen und Kollegen erreichen konnten, sondern weil es auch – und das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen – ein Verdienst bedeutet nicht zuletzt des Wirkens unseres Vizekanzlers, der auch für das Beamtenressort zuständig ist und der von Anfang an gesagt hat, es muss da ein wertschätzender, ein fairer, ein gerechter Lohnabschluss für unsere Vertragsbediensteten und Beamten im öffentlichen Dienst erfolgen (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), und der das nicht nur angekündigt, sondern schlussendlich in Verhandlungen mit der Gewerkschaft auch umgesetzt hat.
Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich die Lohnabschlüsse der vergangenen Jahre unter anderen Beamtenministern oder -staatssekretären, insbesondere jene von roter Couleur gesteuerter Seite, anschaut. Das ist ein wichtiger, ein wertvoller Aspekt, der auch zeigt, welche Wertschätzung seitens des Beamtenministeriums und seitens unseres Vizekanzlers unseren öffentlich Bediensteten entgegengebracht wird.
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