Eine Sache, die ich hier auch noch ansprechen möchte – weil das natürlich auch nicht spurlos an mir vorübergegangen ist –, ist das, was Kollege Loacker hier einmal mehr in seiner Geringschätzung des öffentlichen Dienstes vom Rednerpult verbreitet hat. Es ist ja, glaube ich, kein Geheimnis, dass Herr Loacker mit dem öffentlichen Dienst ein großes Problem hat, weil er in guter alter kommunistischer Manier offensichtlich nicht den Unterschied zu einem öffentlich-rechtlichen Beamten-, Service- und Dienstleistungsapparat erkennt, der für den Erhalt des Staates notwendig ist, als Dienstleistungsapparat für die Ministerien, der aber auch als Serviceapparat im Sinne der Bürgerdienstleistungen für die Bevölkerung wertvolle Dienste leistet.
Wenn hier schon angesprochen wird, dass man nach Möglichkeit alles gleichschalten möge, so wie sich Kollege Loacker das vorstellt, nämlich Beamtenrechte mit Rechten von Privatangestellten, na dann darf ich ihn daran erinnern, dass die von ihm in seinem Antrag, der hier ja mitverhandelt wird, eingeforderte Streichung der Mittagspause für den öffentlichen Dienst so einfach nicht vom Tisch zu wischen ist, denn immerhin haben die Privatangestellten nach 6 Stunden Arbeit ein Recht auf eine 30-minütige Pause. Öffentlich Bedienstete können, dürfen, müssen 13 Stunden durchgehend arbeiten. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal festhalten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Um Kollegen Loacker in seinen Überlegungen einen weiteren Aspekt auf den Weg mitzugeben: Beamte bekommen am Ende ihres Arbeitsprozesses keine Abfertigung. Obwohl sie wahrscheinlich nicht weniger in das Sozialversicherungs- und Pensionssystem einzahlen, in das Umlageverfahren, bekommen sie keine Abfertigung. Das ist ein wesentlicher Nachteil, der gegenüber den privatrechtlichen Ansprüchen besteht, und das sollte man auch nicht vergessen, wenn man hier mit dem Zeigefinger auf den Beamten und Vertragsbediensteten hinzeigt und vorhält, was dieser denn nicht für großartige Vergünstigungen hat. Also wenn wir hier schon die Gleichmacherei vonseiten der NEOS betrachten, dann bitte fair und unter Einbeziehung aller Aspekte, auch jener Aspekte, die Ihnen in diesem Diskussionsprozess nicht so gut gefallen.
Noch ein abschließendes Wort zu Kollegen Noll: Wir haben diese Problematik mit der Personalzuteilung für die Thinktank-Bediensteten in den Kabinetten im Ausschuss sehr ausführlich dargelegt, und da wurde auch vonseiten des Vizekanzlers klargelegt, wie die Gesetzeslage tatsächlich ist. Wenn Sie hier vom Rednerpult aus mit Ihren Interpretationen neuerlich eine vermeintlich schlechte Personalpolitik (Abg. Wittmann: Können Sie keine Gesetze lesen?! Es wäre notwendig, dass Sie das Gesetz lesen!), um es freundlicherweise so auszudrücken, gegenüber dem Minister oder insgesamt vielleicht gar eine Aushebelung des Rechtsstaates bei zukünftigen Besetzungen auf höchsten staatlichen Ebenen – da wurden auch die Sektionschefs angesprochen – darstellen möchten, dann, muss ich sagen, ist das blanker Unsinn. Das ist so nie intendiert gewesen. (Abg. Wittmann: Steht aber drinnen! Steht drinnen!) Es ist so nie im Gesetz geschrieben gewesen. Es ist Ihre Interpretation, der bereits im Ausschuss mehrmals, auch vonseiten des Vizekanzlers, klar widersprochen wurde. Also bleiben Sie bei den Fakten!
Alles in allem ist diese Dienstrechts-Novelle ein wertvoller, ein wichtiger Schritt, um unseren Beamten und Vertragsbediensteten Wertschätzung, Dankbarkeit und Anerkennung für ihre guten und wertvollen Dienste, die sie gegenüber der Behörde als Bedienstete des Staates und der Länder, aber auch der Gemeinden erbringen, aber auch im Sinne der Bevölkerung, indem sie ein wichtiger und wertvoller Beitrag zur Bürgernähe, zum Serviceleistungsbetrieb in den Kommunen, in den Ländern, in den Bundesdienststellen sind, entgegenzubringen. Ich danke dem Herrn Vizekanzler, dass er sich einmal mehr in dieser guten und geeigneten Form für unsere Beamten eingesetzt hat. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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