Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 207

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, Sie müssen noch einen Abän­derungsantrag einbringen!


Abgeordneter Werner Herbert (fortsetzend): Jessas! Ich darf abschließend noch ei­nen Abänderungsantrag einbringen (Abg. Wittmann: Besser vorbereiten auf die Re­de, weil das ist ...! – Zwischenruf bei der FPÖ), und zwar jenen der Abgeordneten Wer­ner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ver­fassungsausschusses (464 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesge­setzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und weitere Gesetze im Rahmen der 2. Dienst­rechts-Novelle 2018 (352 d.B.) geändert werden.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen: In Art. 2 Z 27 eine Korrektur der Tabelle im § 164 - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, der Antrag ist verteilt worden, Sie brauchen nur die Kernpunkte zu erläutern!


Abgeordneter Werner Herbert (fortsetzend): Okay. – Es geht darum, dass redak­tionelle Berichtigungen erfolgen, unter anderem, weil in den Tabellen unrichtige Zahlen genannt wurden, und in Artikel 4 entfällt die Ziffer 14a. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer

und Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (464 d.B.) betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonenge­setz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pen­sionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsge­setz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (2. Dienst­rechts-Novelle 2018) (352 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die oben bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 Z 27 erhält die Tabelle in § 164 Abs. 1 folgende Fassung:

in der Fixgehaltsstufe

in der Verwendungsgruppe

SI 1

SI 2

FI 1

FI 2

Euro

1

6 493,6

5 447,1

5 208,6

4 385,3

2

7 097,5

6 132,6

5 700,6

4 922,6

3

7 863,6

6 713,9

6 313,0

5 391,1

 


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