um 3,27 Prozent mehr im Monat. Das ist fair und gerecht und auch notwendig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Gleichzeitig haben wir sichergestellt, dass beim Gehaltszuwachs alle öffentlich Bediensteten über der Inflation liegen – manche weit über der Inflation, aber alle über der Inflation. Der Gehaltsabschluss ist eben der Ausdruck der Anerkennung der hervorragenden Leistungen, die im öffentlichen Dienst erbracht werden. In den Schulen, in den Polizeiinspektionen, in den Kasernen, bei Katastropheneinsätzen, in den Justizanstalten, in den Finanzämtern, Gerichten, Botschaften, Sozialämtern und Arbeitsinspektoraten wird überall tagtäglich hart gearbeitet, werden wichtige Aufgaben erfüllt, die man nicht geringschätzen soll. Man soll da nicht permanent ein Bashing auf dem Rücken des öffentlichen Dienstes vorantreiben. So gesehen ist mir der Gehaltsabschluss ein großes Anliegen, und ich bin froh, dass das heute beschlossen wird.
Die Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst müssen zeitgemäß und anforderungsgerecht gestaltet werden. Wir haben einige Modernisierungsmaßnahmen gesetzt, die notwendig sind, zum Beispiel die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit für Beamtinnen und Beamte, die wichtig ist, damit man, wenn man einmal krank ist, auch im öffentlichen Dienst die Chance hat – im Interesse des Dienstnehmers, eben in der Umsetzung einer Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete, die man schon in der Dienstrechts-Novelle sichergestellt hat –, zumindest wieder Teilzeit zu arbeiten.
Aufgrund der gesetzlichen Situation kosten diese den Staat im Krankenstand auch 100 Prozent. Wir haben da nur einen Vorteil und es ist im Interesse beider Seiten, denn so kann der Kranke in einer Situation, in der er noch nicht so fit ist, mittels Teilzeit langsam wieder in ein Vollzeitdienstmodell zurückfinden. Das ist nur gut und richtig.
Wir flexibilisieren die Telearbeit, die sich bewährt hat, und treffen damit notwendige weitere Anpassungen, um den neuen Arbeitsmethoden und den Arbeitsweisen der modernen Zeit im öffentlichen Dienst gerecht zu werden.
Mit der Berücksichtigung von zusätzlichen Kindererziehungszeiten für die Inanspruchnahme der Korridorpension beseitigen wir in Wahrheit eine bis dato vorhandene Benachteiligung von Frauen, Herr Abgeordneter Loacker. Es geht da um maximal sechs Monate mehr pro Kind, die nun auch bei Anschlusskarenzurlauben für die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit angerechnet werden. Wir schaffen damit mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Warum? – Weil bis dato die Frauen da einen Nachteil gegenüber den Männern gehabt haben. Sie wissen – oder vielleicht auch nicht –, dass es einen wesentlichen Unterschied gibt: Frauen im öffentlichen Dienst können erst mit 62 Jahren in Pension gehen und Frauen in der Privatwirtschaft bereits mit 60 Jahren. Damit liegen wir im öffentlichen Dienst auch durchschnittlich weit über den Privatangestellten, wenn es um das Alter bei den Pensionen geht. Es geht genau darum, diese Ungerechtigkeit auszugleichen. Wenn Sie von einem Privileg reden, obwohl Frauen in dieser Hinsicht ungerecht behandelt werden, dann ist das zynisch, ich möchte nicht sagen, frauenfeindlich. Es geht da um einen Ausgleich von Ungerechtigkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Beim neuen Dienstrecht für die Schulaufsicht, welches natürlich in Kooperation mit dem Bildungsministerium erarbeitet wurde, geht es um die Umsetzung der Bildungsreform, bei der wir ein modernes, regionen- und schultypenübergreifendes Schulqualitätsmanagement einführen und sicherstellen.
Wir vereinheitlichen auch die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Richter in politischen Funktionen. Das ist auch ein richtiger Weg. Ich glaube, darauf brauche ich nicht näher einzugehen, denn das wird von allen mitgetragen.
Wir erweitern die Fachkarrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst, wo es besonders wichtig ist. Statt einer Führungskarriere soll eben auch eine Fachkarriere möglich sein,
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