Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 213

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um auf die Qualität und die Fähigkeiten dieser Persönlichkeiten im öffentlichen Dienst weiter zugreifen zu können und um sie nicht unbedingt als Abteilungsleiter, Gruppen­leiter oder auf sonstigen Führungsfunktionsebenen einzusetzen, wo sie eine Mitarbei­terführungsrolle einnehmen würden, die sie vielleicht nicht so gut ausfüllen können. Sie sollen im fachlichen Bereich ihre Qualität einbringen können. Das ist ein guter und richtiger Weg; es sind dadurch mehr Flexibilität im Personalmanagement und zusätzli­che Aufstiegs- und Umstiegsoptionen gegeben.

Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung haben wir eine beson­dere Verantwortung. Es ist wichtig, das anzumerken, weil wir mit 46 Jahren ein hohes Durchschnittsalter haben, mit dem wir deutlich über der Privatwirtschaft mit 38,3 Jah­ren liegen. Es ist notwendig, dass wir auf diese Gegebenheiten auch entsprechend re­agieren.

Ich habe daher auch vor geraumer Zeit den Auftrag an meine Sektion gegeben, eine Evaluierung sicherzustellen. Wir haben nun eine Aufschlüsselung aller Bereiche bis hinein in die Abteilungen und wissen heute auch, wo die überalterten Strukturen sind und wann und wo die Pensionsabgänge stattfinden werden. Wir wollen darauf auch entsprechend reagieren.

Das haben wir mit den zusätzlichen Dienststellen bei der Polizei, im Bildungsbereich und auch bei der Justizwache bereits gemacht. Das müssen wir weiter ausbauen, um junge Menschen mit neuen, zusätzlichen Planstellen hineinzubringen und den Wis­senstransfer sicherzustellen, damit man, wenn ab 2021 der natürliche Abgang kommt, nicht 50 Prozent der Beamten verliert und keinen Wissenstransfer vorgenommen hat.

Wir werden daher nicht auf die 50 Prozent der Beamten, die in den nächsten 10 Jahren in Pension gehen, verzichten. Es werden in Zukunft vielleicht 25 Prozent weniger sein, was durch Effizienzsteigerung und die notwendige Digitalisierung möglich gemacht wird, wobei die Jungen rechtzeitig besetzt werden sollen, die dieses Wissen dann si­cherstellen und weitertragen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Weil heute von Abgeordnetem Dr. Noll, aber auch von Abgeordnetem Wittmann (Ruf bei der SPÖ: Der ist auch Doktor! – Abg. Rosenkranz: Aber er ist nicht so eitel!) die Regelung für die Mitarbeiter der Thinktanks im Bundeskanzleramt angesprochen wurde, lassen Sie mich bitte Folgendes festhalten, weil ich natürlich dem, was ich im Ausschuss gesagte habe, nachgekommen bin.

Was ist der Hintergrund? – Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle eine dienstrecht­liche Regelung geschaffen, um Mitarbeiter mit Sondervertrag beschäftigen zu können, die im klar abgegrenzten Bereich der Analyse und strategischen Planung den Bun­deskanzler und den Vizekanzler beraten können. Ich habe das bis dato nicht in An­spruch genommen, der Bundeskanzler schon. Er hat dort ehrenamtliche Persönlich­keiten, die im Analysebereich für ihn tätig sind. Im Kabinett stehen diesen Analysten und Fachexperten Mitarbeiter mit nicht zusätzlich geschaffenen Planstellen, sondern mit vorhandenen Planstellen, vorhandene Mitarbeiter – das heißt kein aufgeblähter Ap­parat – zur Seite.

Solche Mitarbeiter sind in den vorangegangenen Regierungen häufig versteckt und mit Leiharbeitsverträgen eingestellt worden. Genau das wollen wir nicht, weil wir für Sau­berkeit, für Transparenz stehen, und wir wollen das im Unterschied zu Vorgängerregie­rungen gesetzlich sauber und auch nachvollziehbar und transparent im Dienstrecht verankert wissen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das ist vielleicht ein neuer Stil, den manche nicht gewohnt sind, zu dem wir aber auch stehen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Nach nunmehr erfolgter nochmaliger Überprüfung der Regelung durch die Fachsektion einerseits und nach Rücksprache mit dem Verfassungsdienst andererseits kann ich


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