Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 214

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festhalten, dass keine Bedenken bestehen und Ihre Interpretationen daher auch nicht richtig sind. Es bestehen nämlich keine Bedenken, dass durch die Anwendung des § 7 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes die Ausschreibungspflicht von beliebigen Grup­pen oder Abteilungen in den Ministerien entfallen können oder könnten. Dies gilt auch deshalb, weil der gesetzlich geregelte Anwendungsbereich dieser Ausnahme äußerst eng, nämlich auf die Angelegenheiten der Regierungspolitik, beschränkt und damit ausdrücklich nicht auf die Erledigung von Sachmaterien gerichtet ist.

Daher betrifft das ausschließlich den Bereich der Angelegenheiten der Regierungs­politik, ausschließlich auch den Kabinettsbereich des Bundeskanzlers und des Vize­kanzlers, und es stimmt nicht, wie das von Ihnen fälschlicherweise behauptet oder in den Raum gestellt wurde, dass irgendeine Ausschreibungspflicht, wenn es im Bereich von Abteilungen, Gruppen oder Sektionschefs um Sachmaterien geht, in Zukunft um­gangen würde. Nein, die Ausschreibungspflicht bleibt da, ist gesetzlich auch klar ver­ankert, und da wird nichts in dem Sinn, wie Sie es behauptet haben, verändert. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich darf auch kurz auf die Angelegenheit eingehen, dass im ersten Quartal 2019 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in zwei anhängigen Vorabentscheidungsverfah­ren zur Vordienstzeitenanrechnung zu erwarten sein wird – wir rechnen diesbezüglich rund um den März mit einem Urteil. Wie Sie wissen, ist das ja ein Erbe – was die Vorrückungstage betrifft –, das ich von den Vorgängerregierungen übernommen habe, das in der Vergangenheit nie ordnungsgemäß repariert wurde, sondern immer Stück­werk blieb, was leider dazu geführt hat, dass wir jetzt vor diesem EuGH‑Urteil stehen.

Der Generalanwalt hat nunmehr am 6. Dezember dieses Jahres seine Schlussanträge in dieser Causa vorgetragen. Er ist der Argumentation Österreichs leider nicht gefolgt. Wir wissen schon aus der Vergangenheit, dass das in 80 Prozent der Fälle auch eine Auswirkung auf ein mögliches Urteil hat. Trotzdem, das finale Urteil ist jetzt abzuwar­ten – das wird, wie gesagt, wahrscheinlich um den März kommenden Jahres ergehen –, und wir bereiten uns natürlich auf alle möglichen Szenarien vor. Wir müssen da mit unterschiedlichen Szenarien rechnen und befinden uns diesbezüglich auch in enger Abstimmung mit dem Verfassungsdienst und dem Finanzministerium. Die weiteren Re­formschritte im Dienst- und Besoldungsrecht – und diese sind notwendig – werden na­türlich erst nach einem EuGH‑Urteil erfolgen. Wir arbeiten bereits daran, aber final wer­den wir sie erst danach festlegen können.

Mit der vorliegenden Dienstrechts-Novelle setzen wir jetzt, das sage ich ganz bewusst, richtige und wichtige Schritte hin zu mehr Flexibilität, Modernisierung und besseren Ar­beitsbedingungen um. Wir stärken die Attraktivität des Dienstgebers Bund und setzen Maßnahmen zur Sicherung des Wissenstransfers. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit durch längst überfällige gesetzliche Klarstellungen im Gefolge von höchstgerichtlichen Erkenntnissen, und vor allem bringen wir den Beamten mit dem Gehaltsabschluss für 2019 jene notwendige und wichtige Anerkennung und den Respekt entgegen, den die­se auch verdient haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil von Frau Kollegin Loacker – Lueger! Entschuldigung; nicht Loacker, Lueger! (Abg. Bernhard: Das ist ziemlich ähnlich!) – heute etwas völlig Falsches gesagt wurde, muss ich das richtigstellen. Sie haben heute behauptet, die Kundmachungspflicht in der „Wiener Zeitung“ gibt es in Zukunft nicht mehr. Sie dürften das Gesetz nicht gelesen haben. Das ist ausdrücklich nicht der Fall, denn die Kundmachungspflicht dort gibt es weiter. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Im Ausschuss haben wir ja darüber gesprochen, dass sie dort weiter bleibt; das war das Thema!

Ich habe gesagt, wenn sie nicht mehr vorhanden wäre, könnte die Zeitung nicht mehr leben und würde vor dem Zusperren stehen. Deshalb gehört die Zeitung auch neu


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