Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 215

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aufgestellt, bevor wir das dort ändern. Das also nur zum Thema der Richtig- und Klar­stellung, weil Sie heute hier nachweislich etwas Falsches gesagt haben, sich geirrt ha­ben oder das Gesetz nicht gelesen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Dann vielleicht noch ganz kurz zum Kollegen Loacker, weil Sie hier immer – und jetzt ist es richtig, es geht um Kollegen Loacker – die Mittagspause der Beamten im öffentli­chen Dienst angesprochen haben. Ich habe das ohnehin schon wiederholt ausgeführt, aber vielleicht darf ich noch einmal die Sachlage darlegen. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Ich meine, es gibt ein Dienstrecht im öffentlichen Dienst, und natürlich unter­scheidet sich der öffentliche Dienst von der Privatwirtschaft – darüber sind wir uns ja einig, ja? – Es gibt Dinge, die sind da oder dort besser, manche auch schlechter, und wir können das daher nicht übereinanderlegen.

Wenn ich mir heute öffentlich Bedienstete im Bereich der Exekutive, des Militärs, der Justizwache, der Gerichtsbarkeit ansehe und mir die dortige Arbeitszeitflexibilität an­schaue, die mit der Gewerkschaft zustande gekommen ist und beschlossen wurde, bei der es nämlich keine gesetzliche Freiwilligkeit für die Beamten gibt, sondern es eine Mussbestimmung ist und sie 13 Stunden arbeiten müssen, dann bin ich über die Freiwilligkeit in der Privatwirtschaft froh. Die Beamten haben keine Chance zu sagen: Nein, ich will nicht, ich kann nicht!, die müssen! Die müssen! – So viel zum Thema der Gewerkschaft und dazu, was diese da für den öffentlichen Dienst möglich gemacht hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Diesen Unterschied zur Privatwirtschaft muss man schon einmal herausheben: Dort, wo wir nämlich bewusst auch dafür Sorge getragen haben, dass es in der Privatwirt­schaft die freiwillige Möglichkeit gibt – gesetzlich abgesichert und eben keinen Zwang –, ist das im öffentlichen Dienst eine Schlechterstellung, und da muss man das natürlich auch bei all den All‑in‑Verträgen et cetera miteinbeziehen. Diesen Unterschied der Systeme muss man, wie ich glaube, auch einmal anerkennen und darf das nicht per­manent vermischen.

Auch vom Verwaltungsgerichtshof – das sei bitte noch einmal betont –, und zwar am 21. Jänner 2016 – darauf muss man ja hinweisen –, wurde bestätigt, dass die Ruhe­pausen gemäß § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 zur Dienstzeit zu zählen sind. Das ist die halbstündige Mittagspause, die in diesem 13‑Stunden‑Paket dabei ist. Das hat der Verwaltungsgerichtshof auch klar so definiert, und die Frage der bezahlten Mit­tagspause ist daher natürlich in einem gesamthaften Kontext zu diskutieren.

Hervorzuheben sind natürlich die Unterschiede, aber letztlich ist diesbezüglich auch der Verfassungsgerichtshof entscheidend, der sich dazu ja bereits in dem Sinne aus­gesprochen hat, dass diese unterschiedlichen Systeme natürlich auch entsprechend berücksichtigt werden sollen.

Ich bitte deshalb, sich nicht immer wieder hier herauszustellen und diese Unterschiede und auch die Erkenntnisse einfach zu negieren. Die gibt es natürlich! Natürlich ist auch die Privatwirtschaft, wenn es da oder dort im öffentlichen Dienst Besserstellungen gibt, nicht daran zu hindern, wenn man das will, auch die eine oder andere der vernünftigen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen – und vice versa.

Alles gleichzustellen, wo es ungleiche Systeme gibt, ist auf alle Fälle nicht der richtige Weg, und das ist zum Abschluss schon noch festzuhalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Also wenn der Kollege Jarolim da wäre, würde er jetzt rufen: Ein hervorragender Beamtenminister!)

20.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Lausch zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


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