Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 222

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Sie haben jetzt die Gelegenheit, zuzustimmen oder dagegenzustimmen – dann wissen wir, dass Kickl das will. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Krainer: Da sind wir jetzt ge­spannt! – Abg. Leichtfried: Da werden sie ja wohl mitstimmen?!)

20.41

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Genossinnen und Genossen

betreffend Schutz der freiwilligen Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 16 Bericht und Antrag des Verfassungs­ausschusses über ein Bundesgesetz, mit dem das Parlamentsmitarbeiterinnen und -mitarbeitergesetz geändert wird (468 d.B.)

Das genannte Gesetz regelt die Unterstützung der Abgeordneten und ist daher ein zentraler Bestandteil der parlamentarischen Demokratie auf Bundesebene. Österreich ist eine demokratische Republik. Das ist und bleibt sie nur durch faire und freie Wah­len. Für das Abhalten ebensolcher Wahlen ist die Republik dabei regelmäßig auf das freiwillige Engagement zigtausender engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Ohne diese Menschen, die bei jeder Wahl aufs Neue die Funktionsfähigkeit aller Wahl­lokale gewährleisten, verliert unsere Republik das Attribut demokratisch.

Nunmehr hat die FPÖ eine Klage eingebracht, mit der sie von der Republik 3,4 Millio­nen Euro Entschädigungen für angebliche Mehraufwendungen für die Verschiebung der Wahlwiederholung der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl erlitten habe. Ein solch dreistes, unverschämtes Vorhaben sucht vergeblich seinesgleichen – in der ge­samten Geschichte der 2. Republik.

Sollte die FPÖ mit dieser Klage erfolgreich sein, so könnte die Republik durch eine Zahlungsverpflichtung und um finanzielle Schäden von sich selbst abzuwenden ver­pflichtet sein, Regressforderungen gegenüber betroffenen Organen geltend zu ma­chen. Dies würde nach Aussagen renommierter Verfassungsexperten auch die freiwil­ligen Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer treffen.

Dass eine durch öffentliche Gelder finanzierte Partei, die ihre Wahlkampfkosten beim Nationalratswahlkampf 2017 um rund 50 Prozent des Erlaubten überschritten hat, eine verlorene Wahl ausgerechnet dazu nutzt, um mit öffentlichen Geldern eine Klage zu finanzieren, die sich letztlich gegen jene Menschen richtet, die durch ihren Einsatz die Demokratie aufrechterhalten, darf nicht sein.

Es ist daher dringend notwendig, die von möglichen Regressforderungen betroffenen Beisitzerinnen und Beisitzer zu schützen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Inneres werden aufge­fordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gesetzliche Klar­stellung enthält und sicherstellt, dass die freiwilligen Wahlbeisitzerinnen und Wahlbei­sitzer von einem aufgrund von Klagen wahlwerbender Gruppierungen entstandenen Amtshaftungsanspruch allenfalls drohenden Regressanspruch der Republik Österreich ausgenommen sind.

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