Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt der Herr Vizekanzler. – Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum einen ist es sicherlich gut und richtig, ein Zeichen zu setzen, auch wenn es ein symbolisches ist. Man kann von den höchsten Repräsentanten des Staates durchaus verlangen, dass sie bei den Gehältern, die exorbitant weit über den Durchschnittgehältern der Österreicher liegen, vom Bereich der Valorisierung ausgenommen werden. Ich denke, jene Spitzenrepräsentanten mit hohen Gehältern finden damit durchaus ihr gutes Auslangen. Bedeutet das einen Gehaltsverzicht von monatlich 400 Euro, dann ist das ein gutes und richtiges Zeichen. Wir setzen heute auch ganz bewusst dieses Zeichen, ob es Ihnen gefällt oder nicht.
Selbstverständlich ist es vernünftig und richtig, dass alle Gemeinderäte, Bezirksräte und Landtagsabgeordneten sowie die Nationalratsabgeordneten diese Valorisierung erhalten. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Wir setzen in der Führungsebene der staatlichen Repräsentanten aber sehr bewusst dieses Zeichen.
Heute hat sich ein Abgeordneter herausgestellt und hat gemeint, man soll die Parteienförderungen abschaffen, das sei alles exorbitant und sollte sozusagen reduziert werden, aber wenn man die Haselsteiners oder Industriellen oder Oligarchen oder Unternehmer hat (Abg. Scherak: Mein Gott!), die natürlich Interessenlagen haben und die einer Partei auch Spenden geben, dann ist das vielleicht ein Modell, das die eine oder andere Partei für zukunftsträchtig hält.
Ich halte das für gefährlich, denn wenn es um demokratische Hygiene geht, dann möchte ich, dass wir gerade in der Demokratie unabhängig von solchen Spendern bleiben, unabhängig von Industriellen bleiben, unabhängig von Unternehmenswünschen bleiben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Scherak: Sagen Sie das Ihrem Koalitionspartner!)
Als demokratisches Hygieneprinzip wahren wir die Demokratie hier natürlich auch dahin gehend, dass Demokratie etwas kostet, damit man nicht in Abhängigkeiten rutscht, damit man nicht in Interessenlagen rutscht, wie das vielleicht da oder dort der Fall sein könnte.
Wir haben heute Herrn Kollegen Wittmann gehört, und ich möchte kurz auf seine vorgebrachten fehlerhaften Äußerungen und falschen Interpretationen eingehen. Herr Wittmann, kein einziger freiheitlicher Wahlhelfer kann von einem Regress bedroht werden, auch wenn Sie versuchen, das – wieder einmal, wie in vielen unterschiedlichen Themenbereichen – als Unwahrheit in den Raum zu stellen, um Menschen zu verunsichern. Kein einziger freiheitlicher Wahlhelfer, kein Wahlbeisitzer, kein Wahlzeuge kann jemals von irgendeinem möglichen Regress betroffen sein. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Leichtfried: Wieso nur die freiheitlichen?)
Warum? Warum, Herr Wittmann? – Weil das gesetzlich klar geregelt ist. Es gibt eine Republik, es gibt eine Wahlbehörde, die für Wahlvorgänge Verantwortung trägt, und es gibt Beamte, wie Sie wissen. Die obersten Wahlbehördenleiter sind ja Beamte, wie Sie wissen, und da kommen wir zum eigentlichen Skandal. Wie von unabhängigen Gerichten in Urteilen festgestellt wurde, sind Wahlbehördenleiter rechtswidrig, ohne Beiziehung von Wahlbeisitzern, ohne Beiziehung der freiwilligen Wahlhelfer, als Beamte und Behördenleiter mit nicht befugten Personen hergegangen und haben begonnen, zuhauf Wahlkuverts zu öffnen und auszuzählen.
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