Erst am nächsten Tag, als sie damit hätten beginnen dürfen, haben sie die Wahlbeisitzer beigezogen. Diese mussten dann feststellen, dass die Kuverts schon rechtswidrig geöffnet worden waren und die Stimmzettel schon ausgezählt auf dem Tisch gelegen sind. Sie konnten daher gar nicht mehr nachvollziehen, was in den vorangegangenen 24 Stunden passiert war, als dieser rechtswidrige Vorgang vorgenommen wurde. – Das ist der demokratiepolitische Skandal der Bundespräsidentschaftswahl, Herr Wittmann! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Das war nicht der einzige Fall, bei dem die Gerichte natürlich zu Recht festgestellt haben, dass das einer Demokratie nicht würdig ist, dass solche Zustände niemals akzeptiert werden dürfen, weil natürlich der Manipulation Tür und Tor geöffnet worden ist. Man kann es zwar nicht belegen, bestätigen und beweisen – klar, geht ja nicht –, aber der rechtswidrige Vorgang, dass ein Beamter, ein Behördenwahlleiter Kuverts rechtswidrig vor der definierten gesetzlichen Zeit und Frist geöffnet hat und in dieser Zeit alles mit Stimmzetteln hätte machen können, ist evident und wurde festgestellt.
Das hat in einer Demokratie nichts verloren, Herr Wittmann. Das ist der erste Skandal, der so nicht stehen gelassen werden konnte und den die Gerichte festgestellt haben.
Der zweite Skandal war der, dass die Republik nicht fähig war – wieder die Wahlbehörde und kein Wahlbeisitzer –, Briefwahlkuverts so zu drucken und zu produzieren, dass sie auch halten und die Klebestreifen nicht aufgehen.
Das trifft auch keinen Wahlbeisitzer, Herr Wittmann, das trifft ausschließlich die Republik. Das heißt, wir haben es mit zwei unglaublichen Mechanismen zu tun gehabt, die für die Republik, für die Demokratie, für den Steuerzahler Schaden verursacht haben. Dieser Schaden ist für alle Vorstandsmitglieder einer Partei evident, wobei dann ein Finanzreferent und ein Wirtschaftsprüfer – und das betrifft die beiden Verantwortungsträger – das zu prüfen haben, eine Schadensfeststellung vorgenommen haben und diesen Schaden auch einklagen müssen, denn wenn sie das nicht tun, haften sie selbst dafür. – Da sind wir genau bei der Rechtssituation.
Deshalb ist es auch notwendig, wenn solche unglaublichen, skandalhaften Entwicklungen passieren und überhaupt möglich gewesen sind, diese nicht nur aufzuzeigen und abzustellen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass ein Schaden nicht Personen angehaftet wird, die nichts dafür können, und schon gar nicht Wahlbeisitzern, Herr Wittmann.
Das heißt, es gibt keine Regressmöglichkeit gegenüber Wahlbeisitzern, sondern die Einzigen, die Verantwortung tragen, sind die Republik und die Beamten, die sich rechtswidrig verhalten haben oder Fehler verursacht haben. Das ist die Realität – kein einziger Wahlbeisitzer! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
20.48
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Tschank. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Vizekanzler hat es im Wesentlichen schon ausgeführt, ich möchte nur Folgendes ergänzen.
Herr Abgeordneter Wittmann, Herr Abgeordneter Scherak, eine rechtliche Quizfrage: Was passiert mit Organen, die einen Amtshaftungsanspruch einer Partei nicht geltend machen, obwohl er dieser Partei völlig rechtmäßig zusteht? Was würde mit solchen Organen passieren? Was ist das? – Selbstverständlich eine Untreue.
Natürlich würden sich jene Organe sogar strafbar machen, wenn sie diesen Schritt nicht setzen. Dieser Schritt ist eben rechtskonform und muss gesetzt werden. Er dient
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