Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 224

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Erst am nächsten Tag, als sie damit hätten beginnen dürfen, haben sie die Wahlbei­sitzer beigezogen. Diese mussten dann feststellen, dass die Kuverts schon rechtswid­rig geöffnet worden waren und die Stimmzettel schon ausgezählt auf dem Tisch ge­legen sind. Sie konnten daher gar nicht mehr nachvollziehen, was in den vorangegan­genen 24 Stunden passiert war, als dieser rechtswidrige Vorgang vorgenommen wur­de. – Das ist der demokratiepolitische Skandal der Bundespräsidentschaftswahl, Herr Wittmann! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das war nicht der einzige Fall, bei dem die Gerichte natürlich zu Recht festgestellt ha­ben, dass das einer Demokratie nicht würdig ist, dass solche Zustände niemals akzep­tiert werden dürfen, weil natürlich der Manipulation Tür und Tor geöffnet worden ist. Man kann es zwar nicht belegen, bestätigen und beweisen – klar, geht ja nicht –, aber der rechtswidrige Vorgang, dass ein Beamter, ein Behördenwahlleiter Kuverts rechts­widrig vor der definierten gesetzlichen Zeit und Frist geöffnet hat und in dieser Zeit al­les mit Stimmzetteln hätte machen können, ist evident und wurde festgestellt.

Das hat in einer Demokratie nichts verloren, Herr Wittmann. Das ist der erste Skandal, der so nicht stehen gelassen werden konnte und den die Gerichte festgestellt haben.

Der zweite Skandal war der, dass die Republik nicht fähig war – wieder die Wahlbe­hörde und kein Wahlbeisitzer –, Briefwahlkuverts so zu drucken und zu produzieren, dass sie auch halten und die Klebestreifen nicht aufgehen.

Das trifft auch keinen Wahlbeisitzer, Herr Wittmann, das trifft ausschließlich die Re­publik. Das heißt, wir haben es mit zwei unglaublichen Mechanismen zu tun gehabt, die für die Republik, für die Demokratie, für den Steuerzahler Schaden verursacht ha­ben. Dieser Schaden ist für alle Vorstandsmitglieder einer Partei evident, wobei dann ein Finanzreferent und ein Wirtschaftsprüfer – und das betrifft die beiden Verantwor­tungsträger – das zu prüfen haben, eine Schadensfeststellung vorgenommen haben und diesen Schaden auch einklagen müssen, denn wenn sie das nicht tun, haften sie selbst dafür. – Da sind wir genau bei der Rechtssituation.

Deshalb ist es auch notwendig, wenn solche unglaublichen, skandalhaften Entwicklun­gen passieren und überhaupt möglich gewesen sind, diese nicht nur aufzuzeigen und abzustellen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass ein Schaden nicht Personen angehaftet wird, die nichts dafür können, und schon gar nicht Wahlbeisitzern, Herr Wittmann.

Das heißt, es gibt keine Regressmöglichkeit gegenüber Wahlbeisitzern, sondern die Einzigen, die Verantwortung tragen, sind die Republik und die Beamten, die sich rechtswidrig verhalten haben oder Fehler verursacht haben. Das ist die Realität – kein einziger Wahlbeisitzer! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Tschank. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.49.02

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vi­zekanzler! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Vizekanzler hat es im Wesentlichen schon ausgeführt, ich möchte nur Folgendes ergänzen.

Herr Abgeordneter Wittmann, Herr Abgeordneter Scherak, eine rechtliche Quizfrage: Was passiert mit Organen, die einen Amtshaftungsanspruch einer Partei nicht geltend machen, obwohl er dieser Partei völlig rechtmäßig zusteht? Was würde mit solchen Or­ganen passieren? Was ist das? – Selbstverständlich eine Untreue.

Natürlich würden sich jene Organe sogar strafbar machen, wenn sie diesen Schritt nicht setzen. Dieser Schritt ist eben rechtskonform und muss gesetzt werden. Er dient


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