letztlich auch der Weiterentwicklung der Republik, nämlich als Mahnmal, einen rechtskonformen Zustand herzustellen und solche Missstände nicht zuzulassen, sondern sie entsprechend aufzuzeigen. Das ist ein ganz wichtiger hygienischer Vorgang, den ich absolut begrüße. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Zum Regress hat der Herr Vizekanzler im Wesentlichen alles ausgeführt, daher werde ich einfach zur Tagesordnung übergehen und kurz zu den eigentlichen Tagesordnungspunkten sprechen, um die es bei dieser Debatte geht, nämlich zu zwei Gesetzesänderungen: einer Ergänzung im Bundesbezügegesetz und einer Ergänzung im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz.
Zu den Änderungen im Bundesbezügegesetz: Nach jeder Erhöhung von Mitteln, nach jeder Zurverfügungstellung von Mitteln stellt sich die Frage, wie sinnvoll wir diese zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne einer möglichst guten Weiterentwicklung des österreichischen Parlamentarismus einsetzen, und die Lösung, die wir gefunden haben, ist eine sehr gute und eine sehr ausgewogene.
Wer mehr arbeitet – und das ist sozusagen auch die Devise des Gesetzes – soll in den Genuss zusätzlicher Vergütungen kommen. Das ist ein fairer und gerechter Ansatz. Besonders gefällt mir an dieser Gesetzesänderung, dass diesem Gesetz ein Mehrleistungsgedanke innewohnt. Das ist ausdrücklich zu begrüßen, sehr geehrte Damen und Herren.
Schauen wir uns die einzelnen Ergänzungen etwas genauer an! Eine gesonderte Vergütung für An- und Rückreisen zu Sitzungen eines U-Ausschusses: Wir wissen, dass gerade die Tätigkeit in Untersuchungsausschüssen eine sehr intensive und arbeitsreiche ist. Gerade da ist es besonders gerechtfertigt, eine entsprechende Nachschärfung vorzunehmen.
Eine Vergütung von Reisen zu besonderen parlamentarischen Terminen: Diese soll nach Festlegung mit dem Präsidenten erfolgen. Globale politische Problemstellungen im 21. Jahrhundert erfordern ein höheres politisches Verständnis für politische Problemlagen in anderen Ländern. Auch dieser Anreiz ist sinnvoll und gut.
Eine Vergütung der Bahnjahreskarte für Nationalrats- und Bundesratsmitglieder, die aus Kärnten, Tirol oder Vorarlberg anreisen: Auch dies ist eine gute Maßnahme, weil die Entfernung das absolut rechtfertigt.
Schließlich eine Erhöhung und Vergütung der Aufwendungen von Nationalrats- und Bundesratsmitgliedern mit Behinderung: Das ist eine Maßnahme, die ich ausdrücklich begrüße.
Vielleicht noch kurz zu den Änderungen im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz: Was wären wir ohne unsere Mitarbeiter, was wären wir ohne die Referenten, was wären wir Parlamentarier ohne unsere parlamentarischen Mitarbeiter, die uns das Leben tagtäglich einfacher machen und uns persönlich und fachlich oft rund um die Uhr unterstützen? – Richtig: Es würde uns viel abgehen, und die parlamentarische Arbeit wäre um vieles erschwert. An dieser Stelle auch einmal ein Dankeschön an die vielen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen großen Beitrag zum Funktionieren des Parlamentarismus in Österreich leisten. Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)
Derzeit steht nur den Abgeordneten des Nationalrates ein Vergütungsanspruch für die Anstellung eines parlamentarischen Mitarbeiters zu. Dieser Anspruch soll nunmehr auf die Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat ausgedehnt werden, damit wir im Sinne einer Qualitätsoffensive im Bereich der Gesetzgebung auch diese bestmöglich bei ihrer Arbeit unterstützen können. Diese Initiative ist außerordentlich positiv und kann natürlich unterstützt werden – sie wird hoffentlich auch von allen jetzt unterstützt –, und ich hof-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite