auch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen. Das sind die Dinge, die uns wichtig sind.
Daher, Herr Kollege, glaube ich, dass es an der Zeit ist, dass man für die Menschen arbeitet. Sie haben viele Jahre mit sozialistischem Bundeskanzler Zeit gehabt, das zu tun. Sie haben es nie getan. Wir tun es jetzt. In diesem Jahr haben wir alleine 29 Plenarsitzungen, 153 Ausschusssitzungen und 32 Untersuchungsausschusstage. Meine Damen und Herren, wir arbeiten für Sie, Sie können sich darauf verlassen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
20.38
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten, es ist eine einstimmige Materie. Es ist keine großartige Sache, aber es entlastet jene, die in den Ausschüssen sitzen, massiv bei ihren Reisekosten. Ich glaube, dass das eine vernünftige Regelung ist.
Lassen Sie mich aber diesen Tagesordnungspunkt auch für ein anderes Thema verwenden: Es ist eine etwas unanständige Forderung gekommen, nämlich die Rückforderung der Kosten für die Präsidentschaftswahl. Denkt man das zu Ende, dass das von einer Partei, die in der Regierung sitzt, eingeklagt wird, dann muss man sagen: Wenn der Amtshaftungsanspruch anerkannt wird, dann gibt es natürlich die Verpflichtung zum Regress gegenüber den Beisitzern, wenn man das will – ich weiß es nicht, das fällt ja in den Bereich des Herrn Bundesminister Kickl, vielleicht will er das.
Der Regress gegenüber den Beisitzern ist nicht erlassbar. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Daher halte ist es für unanständig, dass man die Republik klagt, wenn man selber in einer Regierung sitzt. Diesen Anspruch zu stellen halte ich schon für einen moralischen Verfall in dieser Republik. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ich kann über einen moralischen Verfall entscheiden, wenn ich glaube, dass die Moral, die notwendig ist, um in einer Regierung sein zu können, nicht mehr eingehalten wird.
Führt man den Gedanken zu Ende, stört mich aber noch viel mehr, dass man dann jenen, die freiwillig, zum Großteil unentgeltlich dort sitzen, den Regress in den Raum stellt. Das ist eine Art der Politik, die ich grundlegend verabscheue! Das ist pure Arroganz der Macht. (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Deswegen bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der freiwilligen Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzer“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Inneres werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine gesetzliche Klarstellung enthält und sicherstellt, dass die freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer von einem aufgrund der Klage der FPÖ allenfalls drohenden Regressanspruch der Republik Österreich ausgenommen sind.
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