Es ist Aufgabe und Pflicht des Staates, wichtige Projekte für den Wirtschaftsstandort anzuschieben und die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es geht nicht um ein automatisches Ja – das wird oftmals verwechselt –, es geht nicht darum, dass in den ersten sechs Monaten irgendeine Entscheidung des Verfahrens vorweggenommen wird. Die Antwort kann sehr wohl auch Nein heißen, und sie soll in dem einen oder anderen Fall auch Nein heißen. Immer wieder wird angeführt, dass Dokumente nicht vollständig eingebracht werden und so weiter: Dann riskiert der Projektwerber ein Nein. In keiner Firma kann man strategische Investitionen so lange diskutieren, wie wir es hier tun. Aus meiner Sicht kann sich der Staat dies auch nicht leisten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Unternehmen warten nicht auf uns, und die nachfolgenden Generationen werden kein Verständnis dafür haben, wenn wir nachher sagen: Ja, wir haben halt fünf Jahre oder zehn Jahre gebraucht, um eine Entscheidung zu treffen. Ihr habt halt jetzt weniger Arbeitsplätze, ihr habt weniger Chancen am Markt, ihr seid weniger wettbewerbsfähig und auch eure Umwelt ist nicht besser geworden, weil wir nicht in der Lage waren, Projekte zu entscheiden, die im Dienste der erneuerbaren Energie und zum Beispiel auch von Schienenprojekten sind.
Was tun wir also mit diesem Gesetz? – Wir zwingen den Staat, sich an seine eigenen Vorgaben zu halten. Ich dachte immer, das wäre selbstverständlich, musste aber herausfinden, dass das nicht so ist. Der Staat, egal welche Gebietskörperschaft, steht nicht über dem Gesetz. Schon bisher gab es Fristen in diesen UVP-Verfahren, jedoch wurden sie einfach ignoriert und nichts ist passiert.
Die Überschreitungen blieben vollkommen ohne Konsequenzen. Während die Verfahrenszahlen nach dem UVP-Gesetz seit Jahren drastisch absinken, wird die Verfahrensdauer immer länger. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Das stimmt nicht!) Wie sollen wir das der nächsten Generation erklären? Im Jahr 2017 betrug beispielsweise die Verfahrensdauer von der Antragstellung bis zur Entscheidung von UVP-Verfahren, exklusive der vereinfachten Verfahren, im Durchschnitt 36,8 Monate. Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz verlangen wir nun von den Behörden schnellere Entscheidungen und schaffen viel rascher Klarheit und auch Rechtssicherheit, und zwar für beide Seiten, für die Betroffenen auf der einen Seite und für die Projektwerber auf der anderen Seite.
Ein funktionierender Wirtschaftsstandort und Umweltschutz schließen einander dabei nicht aus. Schnellere UVP-Verfahren sind nicht nur für den Standort, sondern auch für die Erreichung der Ziele der Klima- und Energiestrategie von wesentlicher Bedeutung.
Wir haben schon gehört, in Niederösterreich sind die meisten Projekte Windparks. Es ist auch jenes Bundesland mit den meisten UVP-Verfahren. Es gibt Bundesländer, die haben nicht einmal mehr Projekte in den Bereichen, in denen es ein UVP-Verfahren braucht.
Gerade bei Vorhaben in Bezug auf die Energiewende und die Mobilitätswende ist es unsere Aufgabe und ein wesentlicher Beitrag, hier Schritte zu setzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ein Weiteres möchte ich schon noch mitgeben: Es gibt eine reflexartige Reaktion gegen schnellere Verfahren, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz schaffen wir die Verfahrensbeschleunigung und greifen, um es noch einmal zu betonen, weder in die Parteienstellung noch in den Instanzenzug ein.
Ja, das Gesetz wurde abgeändert, und ja, es wurden Inhalte diskutiert, die eingebracht wurden. Ich dachte immer, das ist Teil der Demokratie, dass wir genau das berücksichtigen, und das haben wir auch entsprechend gemacht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Noll.)
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite