Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 253

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haben unseren Beitrag dazu geleistet. Ich glaube, dass es ganz wichtig sein wird, dass nun auch die Nachhaltigkeit drinnen ist. Die Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Beitrag zur Mobilitäts- und zur Energiewende.

Ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung – in den Erläuterungen wur­de nochmals explizit auf die nachhaltige Entwicklung eingegangen – ist uns ganz wich­tig. Darum sind wir auch jetzt dafür, weil diese Nachhaltigkeit, die nachhaltige Entwick­lung, ein ganz wichtiges Element ist.

Das ist aber noch nicht alles, ich glaube, zu einer aktiven Standortpolitik, geschätzte Frau Minister, braucht es viel mehr Maßnahmen. Dazu braucht es auch Maßnahmen, mit denen Sie endlich auch andere Probleme angehen, unter denen wir schon die letzten 20 Jahre immer wieder stöhnen, unter denen ich als Unternehmer stöhne und viele Arbeitsplätze leiden. Wir brauchen eine liberale Gewerbeordnung. Wir müssen in der liberalen Gewerbeordnung auch die Vorteile der Digitalisierung einbringen. Wir brauchen dringend eine aktive Lohnnebenkostensenkung. Wir müssen die Lohnneben­kosten fällen und vor allem die Kammerbeiträge senken. (Beifall bei den NEOS.)

Das ist aktive Standortpolitik! Das gehört genauso dazu wie dieses Gesetz. Wir brau­chen keine Abschottung des Arbeitsmarkts und müssen eine aktive Bekämpfung des Fachkräftemangels angehen. Da sind die Konzepte, die Sie in der letzten Zeit auf den Tisch gebracht haben, viel zu wenig. Darüber haben wir heute auch in der Dringlichen Anfrage zur Bildung diskutiert.

Wir brauchen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Das sind wichtige Elemente, um die Standortpolitik abzusichern und sie auch aktiv zu betreiben. In diesem Fall ist es ganz wichtig, zu betonen, dass die Nachhaltigkeit in diesem Gesetzentwurf enthalten ist und auch einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitäts- und Energiewende darstellt. Ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ist auch in diesem Gesetzentwurf verankert, darum stimmen wir diesem zu. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

22.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Dr. Schramböck. – Bitte.


22.33.37

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lange Verfahren bremsen den Wirtschaftsstandort. Projektwerber und betroffene Anrainer brauchen Klarheit, ob Projekte realisiert werden oder nicht.

Das UVP-Verfahren zur dritten Piste des Flughafens Wien-Schwechat hat uns zum Beispiel eindrucksvoll vor Augen geführt, wie lange UVP-Verfahren in Österreich dau­ern können. Mittlerweile liegen wir bei über zehn Jahren. Wir reden hier nicht von einem Einzelfall, wie oft gesagt wird (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger), denn zahlreiche UVP-Verfahren auf Bundes- und auf Landesebene weisen überlange Verfahrensdauern auf. Der Semmeringbasistunnel, die 380-kV-Leitung in Salzburg und der Westring in Linz sind eindrucksvolle und sehr gute Beispiele dafür. Es sind auch Beispiele von Fällen, in denen Anrainer leiden und auf eine Entlastung sowie auf Ver­sorgungssicherheit – durch Garantie von Energie und Sicherheit und durch Ausbau des Infrastrukturbereichs – hoffen. Diese langen Verfahren sind eine Bremse für den Standort, vor allem auch für private Investoren. Haben Sie sich das angeschaut? – Die privaten Investoren meiden Österreich in diesem Zusammenhang immer dann, wenn ein UVP-Verfahren durchzuführen ist.

Ziel des Standort-Entwicklungsgesetzes ist es, UVP-Verfahren zu beschleunigen, In­vestitionen zu erleichtern und damit Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen. (Ruf: Sehr gut!)

 


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