Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 278

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und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammerge­setz 1998 geändert wird – WKG-Novelle 2018 (470 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte.


23.39.06

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt wird einmal mehr klar, dass Ihnen von Schwarz-Blau EPUs und kleine Unternehmen egal sind und Sie lediglich Symbol- und Parteipolitik machen. Würden Sie nämlich wirklich Politik für kleine Unternehmen machen, dann würden Sie eben jenen ihr demokratisches Recht zur Wahl ihrer Interessenvertretung erleichtern. Diese sind nämlich die Mehrheit der Mitglieder, aber haben wohl zu wenig Einfluss und zu wenig Macht. Auch das ist ein Grund dafür, warum EPUs in der Wirtschaftskammer nicht der nötige Stellenwert zukommt.

Und: Sie fahren wieder über die Menschen drüber. Im Wirtschaftsparlament, dem höchs­ten Gremium der WKO, wurde am 30.11.2017 ein Fristsetzungsantrag beschlossen, der eine gemeinsame Lösung – die Betonung liegt auf gemeinsame – als Basis für eben jene Gesetzesänderung bis 28. Juni 2018 festlegt. Spannend ist nur, dass es im Anschluss keinen einzigen Termin – ich betone es: keinen einzigen Termin – mehr gab, um zu einer Conclusio zu kommen. Damit wurde, ganz klar, dieser Fristsetzung nicht nachgekommen.

Sie dürfen sich daher auch nicht wundern, wenn das Interesse an den Wirtschafskam­merwahlen angesichts solch intransparenter und abgehobener Politik wohl auch bei der kommenden Wahl 2020 sinken wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich nenne Ihnen aber einige unserer Lösungen für die Unternehmen: Analog zur AK-Wahl könnte man zum Beispiel allen Wahlberechtigten Wahlkarten für die Briefwahl automatisch zukommen lassen. Wir wissen ja, dass es sehr vielen Einpersonenunter­nehmen, aber auch Inhabern von kleinen Betrieben nur schwer möglich ist, den Betrie­ben fernzubleiben. Es gibt etwa auch die Möglichkeit – wir haben heute schon von Di­gitalisierung gesprochen – der elektronischen Anforderung. Das würde Kosten sparen und wirklich zu einer Entbürokratisierung beitragen. Ein weiterer Punkt wären die ein­heitlichen Wahltage und Fristen, die momentan ja in allen Bundesländern unterschied­lich sind. Das würde auch zu einer Vereinfachung führen. – Es gibt viele dieser Punkte.

Wir von der SPÖ können dieser Gesetzesvorlage unter anderem schon deshalb nicht zustimmen, weil damit auch weiterhin ungeklärt bleibt, wie eine saubere und sichere Briefwahl funktionieren kann. Das ist nämlich einer der größten Problempunkte in die­sem Bereich. Deshalb haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht – den ich im Anschluss leider auch vorlesen muss, weil er nicht verteilt wurde –, mit dem die EPUs und viele KMUs eine wirkliche Wahl haben.

Wir sind auch bei dieser Gesetzesvorlage hart geblieben und haben eine Ausschuss­begutachtung gefordert, weil wir offenbar den Braten in Form Ihres Abänderungsan­trages, der wiederum einige Stunden vor der Debatte eingebracht wurde, gerochen ha­ben. Das hat, wie wir wissen, bei Ihnen mittlerweile System. (Ruf bei der ÖVP: Na geh!)

Wirklich skandalös ist aber, dass dieser mit der ursprünglich diskutierten Evaluierung nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Wir haben nämlich das Gesetz zur Wirtschafts­kammerwahl diskutiert. Sie wollen uns einfach einen Punkt zur Umweltverträglichkeits­prüfung unterschieben. Mit diesem Punkt ermöglichen Sie – wiederum ohne Begutach­tung –, Wirtschaftslandeskammern im übertragenen Wirkungsbereich als Standortan-


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