Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 12. und 13. Dezember 2018 / Seite 294

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schätzte jährliche Schaden durch Wirtschaftsspionage rund 1 Milliarde Euro. Klassi­sche Innentäter spähen uns aus und gefährden unsere Produktionsanlagen. Unser Know-how und unsere Mitarbeiter sind ebenfalls gefährdet.

Daher müssen wir uns entschieden gegen diese kriminellen Machenschaften wehren. Der effektive Schutz unserer Geschäftsgeheimnisse und Produktideen liegt nicht nur im Interesse der Unternehmer, sondern auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich. Werden unsere Ideen rechtswidrig erworben, rechtswidrig genutzt oder gar rechtswidrig für andere zugänglich gemacht, kann das heimische Arbeitsplätze nicht nur gefährden, sondern sogar vernichten.

Die Gesetzesnovelle stellt Maßnahmen und Verfahrensinstrumente zum Schutz unter­nehmerischer Geschäftsgeheimnisse bereit. Ziel ist es, einen reibungslosen und funk­tionierenden Binnenmarkt für Forschung und Innovation zu ermöglichen. Diese Ge­setzesnovelle soll vom rechtswidrigen Erwerb, der rechtswidrigen Nutzung und der rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen abschrecken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Eine Schlüsselrolle werden dabei die zuständigen Gerichte spielen. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Mithilfe dieses Gesetzes werden sie dem Wert unternehmerischer Ge­schäftsgeheimnisse endlich Rechnung tragen.

Meine Damen und Herren, Innovation und Leistung müssen geschützt werden. Mit die­ser Gesetzesnovelle schaffen wir die Grundlage für eine starke Abwehrkraft – für un­sere Ideen und gegen Ideendiebstahl. – Danke und gute Nacht! (Beifall und Bravorufe bei FPÖ und ÖVP.)

0.24

00.24.16


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 375 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

00.25.00Abstimmung über Fristsetzungsantrag


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 19/A der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-För­derungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert wird“, eine Frist bis 29. Jänner 2019 zu set­zen.

Wer spricht sich für diesen Fristsetzungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Abge­lehnt.

 


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