10.17

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine sehr interessante Debatte, und wir beschließen ja heute eine der größten oder die größte Reform im Sozialversicherungs- und Gesundheitsbereich. (Abgeordnete der SPÖ hal­ten ein Transparent mit der Aufschrift „Beste Medizin für alle statt VIP-Klasse für Reiche!“ in die Höhe, andere Abgeordnete der SPÖ türkis-blaue Tafeln mit der Aufschrift „Statt Drei-Klassen-Medizin“, „Beste Medizin für alle!“ und einem Bild, das ein Gebiss zeigt, das in zwei unterschiedliche Teile geteilt ist, wobei auf einer Seite gesunde Zähne und auf der anderen Seite verfärbte Zähne abgebildet sind.)

Herr Kollege Stöger, weil Sie gerade so nett Ihr Taferl zeigen: Da es jetzt um die Gesundheit geht, darf ich mich unter dem Motto Lachen ist gesund im Namen der versammelten Mannschaft für Ihren Beitrag bedanken. Wir haben über Ihre Neu­betitelung des Pinocchio (das Wort Pinotschio aussprechend) herzhaft gelacht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Er heißt Pinocchio (das Wort Pinokkio aussprechend), und dieser besagte Pinocchio wird sich über die Performance, die ihr hier abliefert, einen Holzfuß auslachen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Weil Sie da Ihre Taferl zeigen: Wir waren uns ja in der letzten Regierung, und alle Parteien hier herinnen waren sich, glaube ich, immer einig, dass es im Sozialver­sicherungsbereich Reformen braucht, dass wir da Effizienzsteigerungen brauchen, dass wir eine Leistungsharmonisierung brauchen, dass wir eine Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen machen müssen, nur umsetzen konnten wir es mit Ihnen nicht, weil die bewahrenden Kräfte so stark waren. (Abg. Leichtfried: Weil wir im Gegensatz zur FPÖ keine Arbeiter ...!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie ersuchen, die Taferl wieder herunter­zunehmen.

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Herr Kollege Leichtfried, es war ja mit Ihnen schon mühsam, überhaupt eine Studie in Auftrag zu geben und dann die Studie entsprechend zu lesen und zu deuten. Sie haben das auch ein bisschen falsch verstanden, LSE – nicht London School of Economics, sondern Lois Stöger Erinnerungsstudie, und die wäre im Sozialministerium versauert. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es wurde gerade in den tatsächlichen Berichtigungen gesagt, die Struktur wird von 21 Trägern auf fünf Träger zusammengeführt, und dem kann man nur zustimmen, denn was ist der Mehrwert für die Versicherten, wenn das auf 21 Träger aufgesplittert ist? Sie haben mit Ihren tatsächlichen Berichtigungen außerdem den Beweis erbracht, dass es unsinnig ist, solche Kleinstsozialversicherungen zu haben. Diese werden in das Gesamtsystem integriert, wie es mein Klubobmann soeben erläutert hat. Das ist auf jeden Fall sinnvoll.

Wir bekommen mit dieser Reform natürlich eine einfachere Struktur, weniger Ver­waltung und ein gerechteres System, und das kommt am Ende den Versicherten zugute. Es bleibt ein Selbstverwaltungssystem, und darum brauchen Sie sich mit Ihren Gewerkschaftern hier auch nicht so aufzuregen! Wir werden mittel- bis langfristig entsprechend einsparen, und das kommt am Ende natürlich den Versicherten zugute.

Kollege Muchitsch hat die VIP-Klasse angesprochen, und dazu darf ich Ihnen doch einiges sagen: Das Gesetz, das diese Sonderregelung beziehungsweise diese Son­dergebühren ermöglicht, stammt aus dem Jahr 1996 und wurde damals unter Sozial­minister Hums – meines Wissens SPÖ-Mitglied – beschlossen, und in der jetzigen Begutachtung zu diesem Gesetz gab es eine ganz vehemente Forderung, das einzuführen. Und wissen Sie, von wem? – Von der roten Stadt Wien wurde das eingefordert! (Abg. Rendi-Wagner: Das stimmt doch nicht!) Machen Sie sich das also mit Ihrem Bürgermeister Ludwig aus! Wir werden das jedenfalls entsprechend regeln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir stellen mit dieser Reform auch sicher – und das war uns natürlich immer beson­ders wichtig –, dass die Beiträge auch dort bleiben, wo sie sind, in den Bundesländern bei den Landesstellen.

Ich darf, um das noch einmal zu verdeutlichen, einen entsprechenden Entschließungs­antrag einbringen, der das sicherstellt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen dafür Sorge zu tragen, dass in der Eröffnungsbilanz der Österreichischen Gesundheitskasse die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskranken­kassen nach Bundesländern aufgeteilt dargestellt werden.

Darüber hinaus soll ab 2021 in den Weisungen nach § 444 (5) ASVG die Möglichkeit eröffnet werden, dass für den Fall einer erfolgswirksamen Dotierung der Rücklagen die Österreichische Gesundheitskasse im Folgejahr im selben Ausmaß die zum 31. Dezember 2019 bestehenden ‚alten‘ Leistungssicherungsrücklagen teilweise auflö­sen darf.

Die dadurch frei gewordenen Mittel sind zugunsten des Teils der Versicher­ten­gemeinschaft, die die Rücklagen aufgebaut hat, insbesondere für die Umsetzung der Leistungsharmonisierung, für Gesundheitsreformprojekte im Rahmen der Zielsteue­rung Gesundheit, die Stärkung und Sicherung der Primärversorgung im ländlichen Raum und zur Steuerung nach 441f (5) ASVG zu verwenden, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch die nachhaltig ausgeglichene Gebarung der Österreichischen Ge­sund­heitskasse nicht gefährdet wird. Die Geschäftsordnung der Österreichischen Gesundheitskasse hat vorzusehen, dass die Landesstellenausschüsse hierzu Vor­schläge erstatten können.“

*****

Wir setzen mit diesem Reformpaket heute wirklich einen großen Schritt. Es ist sichergestellt, dass am Ende die Versicherten profitieren. Ihre Aufregung ist künstlich, wir haben hier ein gutes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Brigitte Povysil und weiterer Abgeordneter betreffend Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (329 d.B.) idF des Ausschussberichtes 413 d.B. in der NR-Sitzung am 13.12.2018

Aus dem Ministerratsvortrag zur „Sozialversicherungsorganisation der Zukunft“ vom 16. Mai 2018 ist zu entnehmen: „Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als inte­graler Bestandteil der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen sicherzustellen. Die neu zu errichtende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit ihrer soli­darischen österreichischen Versichertengemeinschaft, hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen weiterhin sicher­zustellen.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen dafür Sorge zu tragen, dass in der Eröffnungsbilanz der Österreichischen Gesundheitskasse die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskranken­kassen nach Bundesländern aufgeteilt dargestellt werden.

Darüber hinaus soll ab 2021 in den Weisungen nach § 444 (5) ASVG die Möglichkeit eröffnet werden, dass für den Fall einer erfolgswirksamen Dotierung der Rücklagen die Österreichische Gesundheitskasse im Folgejahr im selben Ausmaß die zum 31. Dezember 2019 bestehenden „alten“ Leistungssicherungsrücklagen teilweise auflösen darf.

Die dadurch frei gewordenen Mittel sind zugunsten des Teils der Versicherten­ge­meinschaft, die die Rücklagen aufgebaut hat, insbesondere für die Umsetzung der Leistungsharmonisierung, für Gesundheitsreformprojekte im Rahmen der Zielsteue­rung Gesundheit, die Stärkung und Sicherung der Primärversorgung im ländlichen Raum und zur Steuerung nach 441f (5) ASVG zu verwenden, wobei darauf zu achten ist, dass dadurch die nachhaltig ausgeglichene Gebarung der Österreichischen Ge­sund­heitskasse nicht gefährdet wird. Die Geschäftsordnung der Österreichischen Gesundheitskasse hat vorzusehen, dass die Landesstellenausschüsse hierzu Vor­schläge erstatten können.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu einer persönlichen Erwiderung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Nehammer: Oje! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und Zwischenrufe bei der FPÖ.)