10.32

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich muss leider mit einer persönlichen Erwiderung auf Kollegen Muchitsch beginnen. – Herr Kollege Muchitsch hat behauptet, ich hätte im letzten Gesundheits­ausschuss gesagt, die Regierung beabsichtigt mit der Gesetzesnovelle zum Kranken­anstalten- und Kuranstaltengesetz eine Businessclass in Ambulanzen einzuführen.

Ich berichtige das tatsächlich: Ich habe auf die Erwähnung von Kollegen Loacker im Gesundheitsausschuss, dass Zusatzleistungen für Sonderklasseversicherte nur im Hotelbereich möglich sind – sprich bei Unterbringung und Verpflegung – mit einem Beispiel erwidert, dass ich kein Problem damit hätte, wenn, wie in einem Flughafen, wo es einen gesonderten Wartebereich gibt, für den manche Personen mehr bezahlen, etwas Ähnliches auch in Ambulanzen möglich wäre. (Abg. Leichtfried: Wie ist das jetzt mit der Businessclass?) Der Flieger geht deshalb keine Minute früher, und ebenso gibt es deshalb auch keine Bevorzugung bei einer medizinischen Behandlung. Man kommt nicht früher dran und man bekommt keine bessere medizinische Leistung. (Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und FPÖ.)

Wir werden uns beim Tagesordnungspunkt über das Krankenanstalten- und Kuranstal­tengesetz zu einem späteren Zeitpunkt noch unterhalten. Auch Kollegin Povysil hat dazu schon eine genügende Klarstellung getroffen. Auf § 16 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal verweisen.

Aber kommen wir zurück zur Sozialversicherungsorganisationsreform, denn da haben wir eine sehr paradoxe Situation. Wir haben ja die beinahe einhellige Auffassung, dass die Sozialversicherungen in unserer Republik Großes geleistet haben. Kollege Stöger hat erwähnt, dass es diese Sozial- und Krankenversicherungen in Österreich nun 130 Jahre lang gibt. Diese haben in der Vergangenheit Großes geleistet, sie waren damals innovativ und revolutionär – nur herrschten leider Gottes in den letzten 30 Jahren Stillstand und eine Selbstlähmung in diesem System.

Der Reformbedarf ist ja nicht nur von uns erkannt worden. Selbst die letzten beiden Gesundheitsminister, die heute hier im Plenum sitzen, Frau Kollegin Rendi-Wagner und Kollege Stöger, haben diesen Reformbedarf erkannt, haben Studien in Auftrag gegeben. Nicht nur die London School of Economics, auch der Rechnungshof hat den Reformbedarf festgestellt und gesagt, dass unser System intransparent, ineffizient und zersplittert in der Finanzierung ist, dass wir zu viel Geld für zu durchschnittliche Leistungen ausgeben. Das heißt, die Versicherten bekommen für das viele Geld, das sie einzahlen, eben nicht die bestmöglichen Leistungen.

Die Zufriedenheit mit dem System hat abgenommen, auch das ist ein wesentlicher Punkt. Wenn Sie sagen, Frau Kollegin Rendi-Wagner, dass Sie so stolz auf dieses System sind und wir das beste der Welt haben, dann verkennen Sie – wie ich sagen muss – Ihre eigene Position, die Sie noch vor einem Jahr gehabt haben.

Diese Bundesregierung hat den Reformbedarf ernst genommen. Wir haben uns angesehen, was der Rechnungshof, was die London School of Economics, was die Experten gesagt haben. Wir haben einen Begutachtungsprozess für diese Gesetzes­novelle eingeleitet, in dem wir alle Betroffenen zu Wort kommen ließen, in dessen Rahmen wir ein großes Expertenhearing hatten, wo ganz klar dargelegt wurde, dass die getroffenen Maßnahmen zu Einsparungen im System führen werden, die wiederum für eine Leistungsverbesserung für die Versicherten verwendet werden können, und dass auch die potenziellen Fusionskosten durch die zu erwartenden Einsparungen mehr als abgedeckt sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Bundesregierung macht das, was die vorausgegangenen Regierungen und die vorangegangenen Bundesminister für Gesundheit nicht geschafft haben. Wir handeln, wir verbessern das System im Sinne der Patienten, wir sorgen dafür, dass mehr Geld bei den Patienten ankommt und nicht alles in der Verwaltung versickert. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir sind auch kritikfähig. Ich bringe hiermit einen Abänderungsantrag ein, der auf die Kritik bezüglich der rotierenden Vorsitzführung in der Konferenz des Dachverbandes Rücksicht nimmt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 413 der Beilagen über die Regierungsvorlage 329 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Organi­sa­tions­gesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

§ 441 a Abs. 4 in der Fassung der Z 158 lautet:

„(4) Die Konferenz hat aus ihrer Mitte zu Beginn jeder Amtsperiode zwei Vorsitzende zu wählen. Diese führen abwechselnd jeweils für die Dauer von sechs Monaten den Vorsitz. Die den Vorsitz nicht führende Person ist Stellvertreter/in der den Vorsitz führenden Person. Für die Wahl ist die Mehrheit nach Abs. 2 erforderlich. Bei der Wahl ist zu bestimmen, welcher/welche Vorsitzende im ersten halben Jahr der Amtsperiode den Vorsitz führt.“

*****

Damit wird das Rotationsprinzip abgeschafft. (Abg. Stöger: Aber geh, doch nicht abgeschafft!) Wir ersetzen es durch ein Wahlprinzip.

Abschließend möchte ich festhalten: Wir schaffen mit dieser großartigen Novelle effizientere Strukturen in unserem gesamten Gesundheitssystem. Wir schaffen mehr Fairness für alle Versicherten, beginnend mit den sieben Millionen Versicherten in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse und mittel- und langfristig auch für alle anderen. Wir sorgen dafür, dass die Versicherten die bestmöglichen Leistungen bekommen und die Mittel nicht in der Verwaltung versickern, und wir sorgen langfristig für mehr Gesundheit für unsere Bürger. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 413 der Beilagen über die Regierungsvorlage 329 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Organi­sa­tions­gesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geän­dert:

§ 441a Abs. 4 in der Fassung der Z 158 lautet:

„(4) Die Konferenz hat aus ihrer Mitte zu Beginn jeder Amtsperiode zwei Vorsitzende zu wählen. Diese führen abwechselnd jeweils für die Dauer von sechs Monaten den Vorsitz. Die den Vorsitz nicht führende Person ist Stellvertreter/in der den Vorsitz führenden Person. Für die Wahl ist die Mehrheit nach Abs. 2 erforderlich. Bei der Wahl ist zu bestimmen, welcher/welche Vorsitzende im ersten halben Jahr der Amtsperiode den Vorsitz führt.“

Begründung

In der Regierungsvorlage der 89. ASVG-Novelle (Art. 1 des SV-OG) ist vorgesehen, dass der Vorsitz in der Konferenz, dem geschäftsführenden Organ des Dachver­bandes, jeweils für ein Jahr vom Obmann/von der Obfrau eines Sozialversiche­rungsträgers geführt wird (Rotationsprinzip); vertreten werden soll der/die Vorsitzende durch seinen/ihren Stellvertreter bzw. seine/ihre Stellvertreterin beim Versicherungs­träger.

Durch die vorgeschlagene Änderung sollen nun die Vorsitzenden der Konferenz aus der Mitte der Konferenz gewählt werden, wobei die Vorsitzführung zwischen den Gewählten halbjährlich wechselt.

Die Wahl folgt den Regeln für die Beschlussfassung in der Konferenz: Danach herrscht grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip, wobei mindestens sieben Mitglieder anwe­send sein müssen. Kommt auf diese Weise keine Entscheidung zustande, so kann in einer weiteren Sitzung erneut abgestimmt werden, wobei jedoch nur mehr eine Mehr­heit von sieben Stimmen für die Wahl erforderlich ist.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit in Verhandlung.

Ich darf erstens die Schülerinnen und Schüler des BG/BRG Carneri Graz und zweitens die Gruppe aus der HTL Ungargasse recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen. Herzlich willkommen hier! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte.