18.54

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich freue mich, dass wir heute diesen Grevio-Bericht im Plenum diskutieren können; wir haben es schon gehört: die Evaluation des Basisberichts der Istanbulkonvention. Da werden die Daten aus den Jahren 2014 und 2015 genauer unter die Lupe genommen, und diesbezüglich stellt uns Grevio ein sehr gutes Zeugnis aus.

Der Bericht erwähnt besonders positiv die starke Führungsrolle, die Österreich im Bereich Gewaltschutz eingenommen hat; das haben sowohl Herr Kollege Mahrer als auch Frau Kollegin Heinisch-Hosek schon gesagt. Darauf können wir stolz sein, gerade auch deshalb, weil knapp 30 Prozent der EU-Länder diese Istanbulkonvention noch nicht ratifiziert haben. Da haben wir noch viel zu tun, um auch Länder wie Irland davon zu überzeugen, wie wichtig es ist, der Istanbulkonvention beizutreten.

Mein Dank gilt natürlich auch den Auskunftspersonen Rosa Logar und Mag. Maria Rösslhumer für die ausführliche Stellungnahme im Ausschuss. An dieser Stelle möchte ich mich aber auch bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen, der Beratungseinrichtungen in Frauenhäusern bedanken, die das ganze Jahr über unermüdlich für die Frauen und Kinder in Österreich arbeiten. (Allgemeiner Beifall.)

Das größte Problem in Österreich ist nach wie vor die häusliche Gewalt, und dies betrifft wirklich alle Gesellschaftsschichten. Wir müssen den Frauen Mut machen – ich glaube, auch darauf ist Herr Kollege Mahrer eingegangen –, das öffentlich zu machen und den gewalttätigen Partner eventuell auch zu verlassen. Das ist ein großer und schwerer Schritt. Dramatisch wirkt sich diese Gewalt ja auch auf die Kinder aus, weil dieses Verhalten meistens auch von den Eltern übernommen wird. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Es freut mich sehr, dass wir es heute schaffen, hier einen Allparteienantrag einzu­bringen. Fernab von allen ideologischen Gräben, die uns ab und zu trennen, eint es uns doch, als eine Gegengewalt in Österreich aufzutreten und den Gewaltschutz hoch­zuhalten; deshalb freue ich mich, folgenden Antrag einbringen zu können:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Barbara Krenn, Gabriele Heinisch-Hosek, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau des Opferschutzes für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sowie Präventionsmaßnahmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird ersucht, neben den zusätzlichen Betreuungsplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder den Opferschutz weiterhin bedarfsorientiert auszubauen und auch weiterhin Maßnahmen –beginnend schon im Kindesalter – im Bereich der Prävention und Bewusstseinsbildung zu setzen.“

*****

Vielen herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

18.58

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbstständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Barbara Krenn, Gabriele Heinisch-Hosek, Claudia Gamon, MSc (WU), Stephanie Cox, BA

betreffend Ausbau des Opferschutzes für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder sowie Präventionsmaßnahmen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnah­men zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Be­kämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundes­ministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-163/462 d.B.) (TOP 24).

Der GREVIO’s (Basis-)Evaluierungsbericht zeigt, dass Österreich eine Vorreiterrolle in Bezug auf die gesetzten Maßnahmen im Bereich des Gewaltschutzes einnimmt und führt in seiner Zusammenfassung aus:

„Der Bericht hebt zahlreiche positive Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung und Politik in Österreich hervor und begrüßt das langjährige politische Engagement zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. GREVIO schätzt insbesondere die starke Führungsrolle, die Österreich in den letzten 20 Jahren durch die Einführung von Betretungsverboten und einstweiligen Verfügungen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt eingenommen hat. Heute ist dieses System weithin anerkannt und wird im Allgemeinen als erfolgreich angesehen.“

Dennoch ist es wichtig, in diesem Bereich weiterhin alle Maßnahmen zu setzen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. 77 Prozent der Opfer von Sexualdelikten sind Frauen. Und das obwohl die Zahl der Gewaltdelikte generell rückläufig ist. Seit 2012 steigt der Anteil von weiblichen Opfern. Dies schlägt sich auch bei den Beratungseinrichtungen nieder, die seit diesem Zeitpunkt einen stetigen Anstieg bei den Betreuungszahlen zu bewältigen haben.

Im Regierungsprogramm sind deshalb der österreichweite Ausbau von Akutinter­ven­tionen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie der weitere Ausbau von Notunter­künften vorgesehen. Unser Ziel muss es sein, Frauen und Kindern Stabilität, Sicherheit und Vertrauen zu geben. Um das zu gewährleisten muss auch das Angebot für weibliche Gewaltopfer sowie Kinder, die Gewalt erfahren haben, erweitert werden.

Maßnahmen zur Prävention sind ebenso wichtig wie die Bewusstseinsbildung, die schon im Kindesalter stattfinden muss. Es ist daher nur von Vorteil, wenn schon im Kindesalter begonnen wird, den Kindern zu vermitteln, dass Gewalt in unserer Ge­sellschaft keinen Platz hat.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird ersucht, neben den zusätzlichen Betreuungsplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder den Opferschutz weiterhin bedarfsorientiert auszubauen und auch weiterhin Maßnahmen – beginnend schon im Kindesalter – im Bereich der Prävention und Bewusstseinsbildung zu setzen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.