Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 17

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Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 9 bis 13, 15 und 16 sowie 19 und 20 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wie üblich wurde in der Präsidialkonferenz Übereinkunft darüber erzielt, eine Tagesblockzeit in der Höhe von 7,5 „Wiener Stunden“ zu vereinbaren. Daraus ergeben sich folgende Redezeiten: für die ÖVP 139 Minuten, für die SPÖ und für die FPÖ jeweils 124 Minuten, für NEOS und für JETZT je 41 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 21 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

09.09.001. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (329 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungs­ge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Freiberuf­lichen-Sozialversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Primärversorgungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Gesund­heits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Dienstgeberabgabegesetz, das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit, das Bundes­gesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten, das Arbeitslosenversicherungs­ge­setz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungs­gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitskräfteüberlassungs­ge­setz, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Ausbildungspflichtgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Aus­län­derbeschäftigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Kriegs­gefangenenentschädigungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresent­schädi­gungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Angestelltengesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, das Arbeit­nehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädi­gungs­gesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Gutsange­stell­tengesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Krankenan­stalten-Arbeitszeitgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Lohn- und Sozial-


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