Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 51

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10.32.26

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich muss leider mit einer persönlichen Erwiderung auf Kollegen Muchitsch beginnen. – Herr Kollege Muchitsch hat behauptet, ich hätte im letzten Gesundheits­ausschuss gesagt, die Regierung beabsichtigt mit der Gesetzesnovelle zum Kranken­anstalten- und Kuranstaltengesetz eine Businessclass in Ambulanzen einzuführen.

Ich berichtige das tatsächlich: Ich habe auf die Erwähnung von Kollegen Loacker im Gesundheitsausschuss, dass Zusatzleistungen für Sonderklasseversicherte nur im Hotelbereich möglich sind – sprich bei Unterbringung und Verpflegung – mit einem Beispiel erwidert, dass ich kein Problem damit hätte, wenn, wie in einem Flughafen, wo es einen gesonderten Wartebereich gibt, für den manche Personen mehr bezahlen, etwas Ähnliches auch in Ambulanzen möglich wäre. (Abg. Leichtfried: Wie ist das jetzt mit der Businessclass?) Der Flieger geht deshalb keine Minute früher, und ebenso gibt es deshalb auch keine Bevorzugung bei einer medizinischen Behandlung. Man kommt nicht früher dran und man bekommt keine bessere medizinische Leistung. (Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und FPÖ.)

Wir werden uns beim Tagesordnungspunkt über das Krankenanstalten- und Kuranstal­tengesetz zu einem späteren Zeitpunkt noch unterhalten. Auch Kollegin Povysil hat dazu schon eine genügende Klarstellung getroffen. Auf § 16 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal verweisen.

Aber kommen wir zurück zur Sozialversicherungsorganisationsreform, denn da haben wir eine sehr paradoxe Situation. Wir haben ja die beinahe einhellige Auffassung, dass die Sozialversicherungen in unserer Republik Großes geleistet haben. Kollege Stöger hat erwähnt, dass es diese Sozial- und Krankenversicherungen in Österreich nun 130 Jahre lang gibt. Diese haben in der Vergangenheit Großes geleistet, sie waren damals innovativ und revolutionär – nur herrschten leider Gottes in den letzten 30 Jahren Stillstand und eine Selbstlähmung in diesem System.

Der Reformbedarf ist ja nicht nur von uns erkannt worden. Selbst die letzten beiden Gesundheitsminister, die heute hier im Plenum sitzen, Frau Kollegin Rendi-Wagner und Kollege Stöger, haben diesen Reformbedarf erkannt, haben Studien in Auftrag gegeben. Nicht nur die London School of Economics, auch der Rechnungshof hat den Reformbedarf festgestellt und gesagt, dass unser System intransparent, ineffizient und zersplittert in der Finanzierung ist, dass wir zu viel Geld für zu durchschnittliche Leistungen ausgeben. Das heißt, die Versicherten bekommen für das viele Geld, das sie einzahlen, eben nicht die bestmöglichen Leistungen.

Die Zufriedenheit mit dem System hat abgenommen, auch das ist ein wesentlicher Punkt. Wenn Sie sagen, Frau Kollegin Rendi-Wagner, dass Sie so stolz auf dieses System sind und wir das beste der Welt haben, dann verkennen Sie – wie ich sagen muss – Ihre eigene Position, die Sie noch vor einem Jahr gehabt haben.

Diese Bundesregierung hat den Reformbedarf ernst genommen. Wir haben uns angesehen, was der Rechnungshof, was die London School of Economics, was die Experten gesagt haben. Wir haben einen Begutachtungsprozess für diese Gesetzes­novelle eingeleitet, in dem wir alle Betroffenen zu Wort kommen ließen, in dessen Rahmen wir ein großes Expertenhearing hatten, wo ganz klar dargelegt wurde, dass die getroffenen Maßnahmen zu Einsparungen im System führen werden, die wiederum für eine Leistungsverbesserung für die Versicherten verwendet werden können, und dass auch die potenziellen Fusionskosten durch die zu erwartenden Einsparungen mehr als abgedeckt sind.

 


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