Wer in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Das ist ein Trauerspiel!)
Wir sind noch immer im Abstimmungsverfahren!
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Sozialwahl zur Stärkung der demokratischen Legitimierung der Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung“.
Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Dr.in Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Leistungssicherungsrücklagen der Gebietskrankenkassen“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist mit Mehrheit so angenommen. (E 45)
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umfassende Reform der Arbeitsunfall-Versicherung entlang des LSE-Studien-Konzeptpapiers der GPA-djp und der Vorschläge von NEOS“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (338 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (414 d.B.)
3. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (415 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die Telerehabilitation als Maßnahme der ambulanten medizinischen Rehabilitation zu beschließen ist ja grundsätzlich ein begrüßenswertes Vorhaben, aber leider bleiben im vorliegenden Entwurf sehr, sehr viele Fragen offen, die nicht oder nur ungenügend gelöst wurden.
Was konkret unter dem Begriff Telerehabilitation verstanden wird, auf welche Art und Weise sie durchgeführt wird und für welchen Personenkreis sie angedacht ist, wird weder dem Entwurf noch den Erläuterungen zu entnehmen sein, weil da nichts drinnen
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