Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 80

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lassen und: dass sie bis ins hohe Alter möglichst eigenständig und selbstbestimmt ihr Leben führen können. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistet die Rehabilitation, und diesbezüglich haben wir durch die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung Handlungs­bedarf.

Es gab in den vergangenen Monaten schon sehr erfolgreiche Pilotprojekte, in denen diese Maßnahmen, zum Beispiel nach der Implantation von Herzschrittmachern oder auch in der Begleitung von nachfolgend verordneten Bewegungstherapien, erfolgreich umgesetzt worden sind. Deshalb wird diese neue konkretisierte Maßnahme der Tele­rehabilitation nun zusätzlich beziehungsweise anschließend an die bisherige Reha ermöglicht. Ich möchte noch einmal klarstellen: Es ist kein Ersatz für die klassische Reha, es ist eine zusätzliche Möglichkeit.

Da Kollege Keck mehrere Sorgen geäußert hat, wie denn das mit dem Datenschutz gemacht werden sollte: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt natürlich auch für diese Maßnahmen allumfassend und das braucht nicht neu geregelt zu werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist folgender: Die Möglichkeiten der Telereha sind ausschließlich freiwillig. Niemand wird gezwungen, in seinen privaten Räumlichkeiten therapeutische Maßnahmen unter Anleitung durchzuführen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Ich möchte auch noch betonen, dass wir trotz dieser neuen, innovativen Thera­pie­optionen die persönliche Reha und den direkten Kontakt Mensch zu Mensch in der Therapie weiterhin priorisieren und dass dieser natürlich erhalten bleibt. Neue und innovative Methoden zum Wohle der Versicherten werden wir aber auch in Zukunft Schritt für Schritt vermehrt einführen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)

12.11


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Bitte.


12.11.50

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich kann mich den Vorrednern im Wesentlichen anschließen, vor allem Kollegen Kaniak. Ich glaube, die Digitalisierung und die Möglichkeiten, die die Informations- und Kommunikationstechnologien schaffen, sollten wir natürlich in allen Bereichen des Lebens für die Menschen bestmöglich nutzen. Die Telerehabilitation, die wir mit diesem Gesetz regeln, ist so ein Punkt.

Ich glaube, es ist im Anschluss an eine stationäre oder ambulante Behandlung ganz wesentlich, dass man diese Telemöglichkeiten auch nutzen kann. Es ist viel nach­haltiger, man kann das von zu Hause aus machen. Natürlich hat man auch – und das wurde oft fälschlicherweise anders behauptet – den persönlichen Bezug, denn der persönliche Kontakt, der da ebenfalls stattfindet, ist, glaube ich, ganz wesentlich.

Für uns als ÖVP war es immer und ist es auch ein Grundsatz, die Rehabilitation gene­rell zu stärken. Unser Leitspruch lautet: Rehabilitation auch vor Pension, und die Telerehabilitation wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.

Zum Kollegen Keck: Es ist ja heute irgendwie euer Sonderthema, Fakten einfach zu leugnen und irgendetwas zu behaupten, das überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Auch die Frage mit den Notärzten, die Sie angesprochen haben, werden wir lösen. Ich darf diesbezüglich dann auch einen Abänderungsantrag einbringen. Also Sie sehen immer gleich alles als furchtbar und als schlimm an. Wir lösen die Probleme und Sie beklagen sich nur und sudern dahin, das ist Ihr Problem. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Keck. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Dieses Eck bei


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