Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 96

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Leider hat die Opposition immer diese Anschauung, dass Arbeitskräfte, Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter, die zu uns arbeiten kommen wollen, nicht erwünscht sind, aber solche Menschen, die bei uns arbeiten könnten, aber nicht wollen, sehr wohl willkom­men sind. Zum Thema Arbeit hat die Sozialdemokratische Partei gesagt, die Löhne sollten reguliert werden, Arbeitsbedingungen seien zu regulieren, alles solle man regulieren. – Schaffen wir dann Ihre Gewerkschaft auch ab? – Diese Frage stellt sich da schon.

Für die Wirtschaft ist es nicht fünf vor 12, sondern schon nach 12. Wir brauchen dringend Fachkräfte. In Tirol fehlen zu Saisonbeginn – das fängt jetzt genau am Wochenende an – 883 Köche, 1 250 Kellner. Und es ist so: Wenn wir keinen Koch haben, brauchen wir keinen Kellner. Wenn wir keinen Kellner haben, brauchen wir auch keine Zimmermädchen. (Ruf bei der SPÖ: Weil keine Ostdeutschen mehr kommen!) Wir brauchen auch keine Menschen an der Rezeption. Damit ist der Betrieb geschlossen, und alle anderen Arbeitsplätze sind damit auch geschwächt oder gar nicht mehr da. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte zu diesem Thema einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 504/A der Abge­ordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, einbringen.

Es geht in diesem Abänderungsantrag um die regionale Mangelberufsliste. Der Antrag liegt den Fraktionen seit gestern vor und nicht erst seit gerade eben. Es geht in den Grundzügen um die Einführung einer regionalen Mangelberufsliste, wie ich in meiner Rede bereits erläutert habe.

*****

Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Peter Wurm

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 504/A vom 22.11.2018 (XXVI.GP) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

Nach Z 1 werden folgende Z 1a, 1b und 1c eingefügt:

1a. § 13 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz legt im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung für das nächstfolgende


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