Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 100

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Zu Z  3a und 4 (Anlagen A, B, C und D)

Zum besseren Verständnis soll in allen Anlagen zum Ausländerbeschäftigungsgesetz beim Kriterium „Sprachkenntnisse“ das jeweilige Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) ergänzt werden.

Zur Anrechnung von Sprachkenntnissen wird weiters klargestellt, dass der Nachweis von Deutsch- oder Englischkenntnissen über ein Schulzeugnis allein nicht ausreicht. Ebenso wenig gilt der Besuch einer Schule oder Universität in einem deutsch- bzw. englischsprachigen Land automatisch als Nachweis der erforderlichen Sprachkennt­nisse.

Von Personen, die längere Zeit (mindestens zwei Jahre lang) eine Schule oder Uni­versität mit deutscher oder englischer Unterrichtssprache besucht haben, kann auch der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses nicht länger als fünf Jahre als Bestäti­gung der Sprachkenntnisse akzeptiert werden.

Als Nachweis der Sprachkenntnisse sollen darüber hinaus auch das Diplom über die Absolvierung des International Baccalaureate (IB-Diplom gemäß § 64 Abs. 1 Z 6 des Universitätsgesetzes – UG), das Europäisches Abiturzeugnis (§ 64 Abs. 1 Z 7 UG), ein Studienabschluss an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (§ 51 Abs. 2 Z 1 UG) in einem deutsch- oder englischsprachigen Studiengang und ein Stu­dienabschluss an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (§ 51 Abs. 2 Z 1 UG) in den Studienrichtungen Germanistik oder Anglistik oder Übersetzen und Dolmetschen mit Deutsch oder Englisch als Zielsprache akzeptiert werden, sofern der Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt, ist in den Grundzügen erläutert worden und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte.


12.58.02

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir diskutieren hier eine Änderung des Punktesystems in der Rot-Weiß-Rot-Karte (de­monstrativer Beifall des Abg. Wurm), weil der Verfassungsgerichtshof die bestehende Regelung wegen einer Diskriminierung aufgehoben hat. (Abg. Wurm: Endlich jemand, der das erklärt! Bravo, Kollege Loacker!)

Es gibt also keinen Grund für Jubelstürme. Wieder einmal muss halt ein fehlerhaftes Gesetz repariert werden. Bei der Gelegenheit kommt noch ein Abänderungsantrag, mit dem die Mangelberufsliste regionalisiert wird. Auch das kann man begrüßen, aber epochal ist etwas anderes. (Heiterkeit der Abg. Meinl-Reisinger.)

Die Regierung hat Anfang Dezember wie üblich groß verkündet – immer diese Vierer­präsentationen mit Kanzler, Vizekanzler, Ministerin Hartinger und Klubobmann Wöginger –, jetzt kommt, bis Jahresende, die grandiose Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. Wir kennen das alle noch aus der Kindheit: Wenn man einen Adventkalender hat, macht man ein Türchen nach dem anderen auf und freut sich, was drinnen ist, und die Vorfreude auf Weihnachten steigt. Diese Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte war aber bis jetzt hinter keinem Türchen, da war gähnende Leere. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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