Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 136

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

keitsdauer von fünf auf acht Jahre verlängert wird und dass die Gesundheitsanbieter über Elga auf die jeweils aktuellste Version zugreifen können.

Für all jene, die es benötigen, soll überhaupt die kostenlose Erstellung beziehungs­weise Verlängerung einer Patientenverfügung ermöglicht werden. Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Übernahme der Kosten für Patientenverfügungen durch den Bund“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die vollständige Kostenübernah­me der Errichtung als auch der Verlängerung von Patientenverfügungen durch den Bund, vor allem für einkommensschwache Personen vorzusehen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kucher, Genossinnen und Genossen betreffend Übernahme der Kosten für Patientenverfügungen durch den Bund

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (337 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) (440 d.B.)

Das Patientenverfügungs-Gesetz ist seit 1. Juli 2006 in Kraft und war Gegenstand einer intensiven Begleitforschung. Im Sommer 2014 wurde diese abgeschlossen und eine Studie präsentiert. Zwischen Sommer 2014 und Frühjahr 2015 hat die parla­mentarische Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ unter anderem über Maßnahmen zur Verbesserung von Patientenverfügungen diskutiert. Die Ergebnisse der Studie und Empfehlungen der Enquete-Kommission zeigen bei einigen Regelungen Änderungsbedarf.

Einige zentrale Empfehlungen der parlamentarischen Enquete- Kommission wurden nicht umgesetzt, insbesondere die finanzielle Entlastung der PatientInnen bei der Errichtung von Patientenverfügungen.

Eine vollständige Kostenübernahme der Errichtung als auch der Verlängerung von Patientenverfügungen durch den Bund, vor allem für einkommensschwache Personen, sollte vorgenommen werden, da diese einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des individuellen Willens von PatientInnen für Behandlungsentscheidungen leisten und die Frage der Errichtung jedenfalls nicht von den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen PatientInnen abhängig sein sollte. Nach der derzeitigen Regelung werden nur Aufklä­rungsgespräche von PatientInnen finanziell über die Krankenversicherung abgedeckt, die in ärztlicher Behandlung und somit bereits erkrankt sind. Zweck der Patienten-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite