Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 170

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Kundinnen und Kunden in kleinen Buchhandlungen stattfinden – und das halte ich auch für sehr gut und notwendig.

Die Buchpreisbindung im deutschsprachigen Raum bedeutet, dass es einen konkreten Preis für alle deutschsprachigen Bücher gibt, unter dem das Buch nicht verkauft werden darf. Übrigens haben wir im Jahr 2016 diese Buchpreisbindung auch auf den Onlinehandel und E-Books ausgeweitet – mit den Stimmen der NEOS, soweit ich weiß. (Abg. Scherak: Nicht von allen!)

Der deutschsprachige Buchmarkt ist der zweitgrößte Buchmarkt weltweit und ein Vorbild für Qualität und Vielfalt. Die Buchpreisbindung fördert das Netz der Buch­handlungen über das ganze Land, und das Kulturgut Buch kann deswegen auch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wenn wir ins benachbarte Ausland schauen, so können wir gleich feststellen, dass in der Schweiz, wo im deutschsprachigen Raum die Buchpreisbindung aufgehoben wurde, die Zahl der Buchhandlungen genau in diesem Bereich seither massiv zurück­ge­gangen ist und diese entsprechend geschlossen werden mussten. Das ist ein Schicksal, das auch den kleinen Buchhandlungen bei uns drohen könnte. Dann könnten nur mehr Onlineriesen oder Konzerne wie Amazon sozusagen in einen Wettbewerb treten, da kleine Buchhandlungen nicht mehr mitkönnen.

In dem erwähnten Gutachten der Monopolkommission steht unter anderem – ich zitiere –: „Aus rechtlicher Sicht ist der Schutz des Kulturguts Buch zwar ein grundsätzlich anzuerkennendes kulturpolitisches Ziel. Dieses kulturpolitische Interesse ist jedoch gegen das Interesse am unverfälschten Wettbewerb abzuwägen.“

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte schon ganz klar feststellen, diese kulturpolitische Bedeutung der Buchpreisbindung ist für uns alle von hohem Stellenwert; diese sollten wir dementsprechend auch nicht angreifen. Ich glaube, dass das Kulturgut Buch und die Kultur generell ein Teil der Daseinsvorsorge sind, den wir nicht dem öffentlichen Wettbewerb aussetzen dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Deswegen appelliere ich auch an Sie, Herr Minister, sich für die Buchpreisbindung am deutschsprachigen Buchmarkt einzusetzen, diese entsprechend zu vertreten und diese fest zu verankern, damit in Zukunft eben nicht nur mehr die Onlineriesen über die kleinen Buchhandlungen siegen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.


16.28.40

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Schellhorn, im Jahr 2000 – wir haben das heute schon mehrfach gehört – wurde hier im Parlament die Buchpreisbindung verpflichtend festgelegt, und im Jahr 2014 wurde diese noch auf E-Books erweitert. Warum? – Zum Schutz des österreichischen Buchhandels.

Wenn man nun von Ihnen, von den Liberalen hört (Abg. Schellhorn: Neoliberal, bitte! – Ruf bei der ÖVP: Linksliberal!), dass ohnehin kaum mehr jemand in diesem Ausmaß Bücher kauft und dass wir uns der Zukunft widmen und öffnen sollen, weil ohnehin alles nur mehr über das Internet gekauft wird, dann halten wir als Freiheitliche das für abenteuerlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und JETZT.)

Jene, die fast bei jeder Sitzung nach Steuern für Amazon, für Google, für alle diese großen Riesen, rufen, machen mit diesem Antrag hier einen Kniefall vor diesen Riesen


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