Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 180

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Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Das ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genom­men.

17.00.0121. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (384 d.B.): BESCHLUSS (EU, Euratom) 2018/994 DES RATES vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (466 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler. – Bitte.


17.00.32

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, heute in fünf Monaten befinden wir uns in der Intensivphase des Wahlkampfes hinsichtlich der EU-Wahlen. Europaweit werden wir wieder Plakate, Fernsehauftritte, Konfrontationen sehen. Es werden durch­aus interessante Wahlen sein. Vom 23. bis zum 26. Mai finden diese Wahlen europaweit statt. In Österreich – wir wählen traditionell an einem Sonntag – werden diese so wichtigen Wahlen am 26. Mai stattfinden. Es sind mittlerweile die sechsten EU-Wahlen, die wir in Österreich durchführen. Wir haben bislang ja 18 Abgeordnete gestellt. Wenn es dann doch zum Brexit kommt, wird es dadurch ein Abgeordneter mehr seitens Österreichs sein; es werden dann 19 von 705 sein. Lieber wäre es mir anders, lieber wäre mir, wenn Großbritannien nach wie vor bei der Europäischen Union bliebe, aber das liegt nicht in unserer Hand, sondern das haben die Kolleginnen und Kollegen dort und das britische Volk selbst in der Hand.

Sie werden sich fragen, worum es bei dieser Vorlage geht. Es ist ein recht sperriger Titel, aber es ist recht schnell erklärt: Es wurde auf EU-Ebene ein Beschluss gefasst, wodurch die rechtlichen Grundlagen für die Direktwahl zum Europäischen Parlament geändert wurden. Für uns hier in Österreich hat das keinerlei Auswirkungen, unsere Wahlen werden gleich durchgeführt wie immer, im Ablauf und auch von den Stimm­zetteln her.

Damit aber dieser Beschluss in allen EU-Mitgliedstaaten Wirkung erlangt, müssen alle EU-Mitgliedstaaten diesem zustimmen. Unsere Verfassung sieht vor, dass diese Genehmigung durch den Nationalrat und durch den Bundesrat mit erhöhtem Quorum geschehen soll.

In einigen Eckpunkten will ich diese Änderungen darlegen: Der Beschluss sieht vor, dass diese Wahl nun europaweit in einem Verhältniswahlsystem zu erfolgen hat. Vorzugsstimmen und eine landesweite Einzugshürde von maximal 5 Prozent der Stimmen sind zulässig. Auch können die Mitgliedstaaten gestatten, den Namen und/oder das Logo der europäischen politischen Partei, der die jeweilige wahlwer­bende nationale Partei angehört, am Stimmzettel anzuführen. Neben der herkömm­lichen Urnenwahl sind grundsätzlich auch Vorwahltage, die elektronische Stimm­ab­gabe über das Internet sowie die Briefwahl erlaubt.

Zudem sollen EU-BürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Staat haben, dadurch ermuntert werden, ihre Stimme dort abzugeben. Dies alles soll vor allem dazu dienen, einen transparenten Wahlprozess sowie den Zugang zu verläss-


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