Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 181

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lichen Informationen zu gewährleisten und schlussendlich – was unser aller Ziel sein muss – eine Steigerung der Wahlbeteiligung zu erlangen.

Ich bedanke mich für die einhellige Zustimmung, die es schon im Ausschuss gegeben hat und wohl auch heute geben wird, und auch für die Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.03


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer ist der nächste Redner. – Bitte.


17.03.48

Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Mit diesem Beschluss gibt Österreich seine Zustimmung zu der vom Rat beschlossenen Änderung des EU-Wahlakts. Der Beschluss ist einer der ange­nehmen Beschlüsse des heutigen Tages, würde ich einmal sagen. Es gibt zum einen nichts auszusetzen, und für die österreichischen innerstaatlichen Vorschriften ergeben sich durch diese Änderungen auch keine Anpassungsnotwendigkeiten. Somit gehe ich davon aus, dass dieser Beschluss von allen befürwortet wird. Überdies ist er im Gegensatz zu dem, was wir heute zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz ge­hört haben, auch garantiert verfassungskonform.

Es geht da um uns alle: Es geht um die EU, und es geht darum, die Wahlen unserer Vertreterinnen und Vertreter in der EU entsprechend abhalten zu können. Es geht um die Transparenz des Wahlprozesses. Es geht um den Zugang zu verlässlichen Infor­mationen. Es geht darum, das europäische politische Bewusstsein zu stärken. Es geht um Wahlbeteiligung und auch darum, dass die Unionsbürger und -bürgerinnen, in diesem Fall wir Österreicherinnen und Österreicher, auch vorzeitig wählen können.

Damit dieser Beschluss in Kraft treten kann, müssen die einzelnen Mitgliedstaaten zustimmen, im Einklang mit den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Es warten ganz große Herausforderungen auf uns: die Senkung der Jugendarbeits­losigkeit, der Klimaschutz, Euratom, ein gerechtes Sozialsystem, ein gerechtes Steuer­system. Ein faires Miteinander muss ganz einfach das Ziel sein, damit auch auf EU-Ebene alle Bürger und Bürgerinnen Rahmenbedingungen vorfinden, um den Alltag zu meistern. Es geht darum, dass wir als Bürger und Bürgerinnen Europas darauf stolz sein können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.05


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Susanne Fürst. – Bitte.


17.05.27

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Beschluss des Rates vom 13. Juli 2018 nimmt einige Änderungen und Konkretisierungen der Grundsätze für das allgemeine und unmittelbare Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament vor, die einheitlich in den Mitgliedstaaten etabliert werden sollen.

Es geht hier vor allem darum, dass die Abgeordneten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden, auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen. Es kann auch eine Vorzugsstimmenvergabe nach innerstaatlichen Vorschriften zuge­las­sen werden, und es können Einzugshürden, also Mindestschwellen, von maximal 5 Prozent der abgegebenen Stimmen geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten sind


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