Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 196

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flechtung. Das ist ja bisher genau das Problem gewesen. Irgendwann muss man eine Entscheidung treffen, und dann ist eben das eine beim Bund und das andere bei den Ländern.

Das ist die Tatsache, und wir haben diese Entscheidung nun – auch gemeinsam mit den Landeshauptleuten – getroffen. Ich bin sehr froh, dass uns das gelungen ist, weil das doch ein erster und auch nicht unwesentlicher Schritt ist, diesen Beginn einer – man kann das Wort ja schon oft nicht mehr hören – Verwaltungsreform im Sinne der Deregulierung nun einmal in der Verfassung umzusetzen.

Ganz amüsant fand ich auch, dass Kollege Wittmann gesagt hat, er ist froh, dass die Jugendfürsorge jetzt bei den Ländern ist, weil er dem Bund das nicht zumuten würde. Bisher habe ich vonseiten der SPÖ genau das Gegenteil gehört. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Ich nehme an, Frau Kollegin Yildirim aus Tirol wird uns heute das Gegenteil sagen, nämlich dass sie große Bedenken hat, wenn die Länder für die Jugendfürsorge zuständig sind. Ich teile diese Bedenken nicht.

Ich glaube, es geht grundsätzlich auch immer um die Frage, ob man Föderalismus oder Zentralismus will. Auf EU-Ebene sagen wir immer ganz bewusst – auch diese Bundesregierung –, es geht uns um Subsidiarität: Das, was der einzelne Staat besser regeln kann, soll er regeln, und nur das, was er nicht besser regeln kann, soll die über­geordnete Institution machen.

So ist es in diesem Fall auch: Die Länder sind grundsätzlich einmal näher am Men­schen, und daher traue ich ihnen sehr wohl zu, dass sie gerade auch in der Jugend­fürsorge Regelungen treffen, die den Menschen zugutekommen. Wie gesagt, ich finde es schon sehr eigenartig, wenn man seinen eigenen Landeshauptleuten nicht zutraut, dass sie die Jugendfürsorge zumindest so gut gestalten, wie es bis jetzt der Bund gemacht hat. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

In diesem Sinne bedanke ich mich auch, dass es möglich war, dass es die Ab­stim­mung zwischen dem Bundesminister einerseits und den Ländern andererseits gegeben hat, und dass wir damit gewisse gegenseitige Blockaden auflösen konnten. Es wurde zum Teil schon angemerkt, es geht – abgesehen von Artikel 12, dieser klaren Auftei­lung der Kompetenzen zu Bund und Ländern – auch um ein paar andere Blockade­möglichkeiten zwischen Land und Bund. Das hat man nun endlich auch gelöst. Das hat in Wahrheit fast hundert Jahre gebraucht, um gelöst zu werden.

Das ist also ein sehr erfreulicher Schritt. Ich bedanke mich bei der SPÖ, dass sie ebenfalls zustimmt, und hoffe, dass man nun erkennt, dass es diese Regierung tatsächlich ernst damit meint, den Staat neu zu strukturieren und zu deregulieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.45


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer ist der nächste Redner. – Bitte.


17.46.01

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Zuseherinnen und Zuseher! Ganz herzlich begrüßen darf ich heute hier bei uns im Parlament die Vertreter und Vertreterinnen der Schülerunion Niederösterreich. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ihr erlebt hier eine sehr intensive und spannende Debatte, anhand deren man vielleicht ein wenig nachvollziehen kann, wie diese Debatten rund um Kompetenzen in der Verfassung und so weiter vor fast hundert Jahren vor sich gegangen sind.

 


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