Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung, 13. Dezember 2018 / Seite 195

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Es wäre daher im Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Österreich von diesem Eintrittsrecht keinen Gebrauch machen würde.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan zu Wort. – Bitte. (Abg. Jarolim: Man kann unsere Jugend nicht Herrn Kurz ausliefern! – Zwischenruf bei der ÖVP.)


17.40.20

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange vielleicht gleich mit dem letzten Redner vor mir an. Herr Kollege Wittmann hat hier ja klar­gemacht, dass die SPÖ Artikel 12 auch weghaben möchte (Zwischenruf des Abg. Hammer) – ich werde dann noch darauf eingehen –, und hat auch einen Antrag zum Datenschutzrecht gestellt und gemeint, die FPÖ müsste dem im Sinne von 1848 zustimmen.

Ich würde meinen, genau im Sinne von 1848 werden wir nicht zustimmen. Denn: Was ist denn das Wesentliche an diesem Antrag? – Es gibt gewisse Institutionen, die solche Art Sammelklagen einbringen können – das ist die Arbeiterkammer, der Verein für Konsumenteninformation, der ÖGB und so weiter –, allerdings bisher nur mit Zustimmung des Betroffenen. Der Antrag des Kollegen Wittmann sieht vor, dass diese Institutionen auch ohne Zustimmung des Betroffenen Beschwerden einbringen könnten. (Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Das heißt, es könnte durchaus sein, dass ein Betroffener das nicht will – aus welchen Gründen auch immer. Im Sinne von 1848, und daher im Sinne der Freiheit des Ein­zelnen, stimmen wir dem nicht zu, weil wir eben nicht wollen, dass ohne die eigene Zustimmung eine Beschwerde eingebracht wird, die vielleicht dem Einzelnen einen Nachteil bringt oder was auch immer. Jedenfalls sollte er selbst in der Lage sein, das zu entscheiden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Nun aber zum wesentlichen Inhalt dieses Gesetzes: Es wurde ein bisschen herunter­gespielt, was das heute bedeutet. Kollege Scherak hat sich ein bisschen lustig ge­macht – die größte Veränderung oder Reform der Verfassung. Ich habe nur erwartet, dass er uns sagt, welche größer war, wenn er sagt, es ist nichts. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Es hat tatsächlich seit 1929 keine größere gegeben. Das ist jedenfalls ein absolut richtiger Befund. Ich glaube, Kollege Scherak kann nun auch nichts dazu sagen, weil es einfach stimmt.

Dann muss man schon eines sagen: Wenn es einen Minister gibt – er ist ja auch Deregulierungsminister –, der sich um diese Dinge kümmert, der die Persönlichkeit hat, das voranzutreiben, und es dann Partner in der Regierung gibt, die auch gewillt sind, das umzusetzen, dann kann so etwas eben geschehen. Das ist schon eine außer­gewöhnliche Leistung, sonst wäre es ja in den letzten hundert Jahren schon längst passiert; das muss man anerkennen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Man kann dann natürlich sagen, das ist nicht weit genug und man hat nicht alles im Artikel 12 geregelt, man hätte sich vielleicht eine andere Zuteilung gewünscht. Darüber kann man ja diskutieren, nur: Unter der Maßgabe, dass man sich eben eine andere Zuteilung zwischen Bund und Ländern wünscht, kommt es nie zu einer neuen Deregulierung, es kommt nie zu einer Aufteilung der Kompetenzen, zu einer Ent-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite